Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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Verkaufs-Protokollen, zur Deckung 
unerlaubter Ausgaben, sodann wegen 
eigenmächtigen Wieder-Einzugs einer 
ihm angesetzten Geldstrafe aus dem 
Commun-WVermögen, und dadurch 
v#erübten ausgezelchneten Betrugs, ne- 
ben selidarischer Haftung für den Er- 
satz der auf seine Veranlassung oder 
unter seiner Mitwissenschaft gemachten 
unerlaubten Ausgaben, und Tragung 
von # der Untersuchungs-Kosten, zur 
Cassation vom Amte und Unféhigkeits= 
Erklärung zu Bekleidung einer bffent- 
lichen Stelle, und zu viermonat- 
licher Festungs strafe; 
2. Christine Kraus, von Waldbach, Ober- 
amts Weinsberg, wegen unehellchen Bei- 
schlafs, Nachlässigkeit bei der Geburt 
und dadurch verschuldeter Todtung ihres 
Kindes, neben Bezahlung ihrer Arrest- 
und # der übrigen Untersuchungs-Kosten 
zu neunmonatlicher Zuchthausstrafe; 
5. die zu Maulbronn in Untersuchung ge- 
kommene Christine Wünsch, von Uhl- 
bach, Oberamts Cannstadt, wegen mehre- 
rer, theils großer, theils kleiner, auch aus- 
gezeichneter fortgesetzter Diebstähle, s0 
wie wegen frecher dügen vor Gericht, 
neben Ersatz alles Schadens und ihrer 
Arrest-Azungs= und Untersuchungs-Kesten 
zu sechsmonatlicher Zuchthausstrafe. 
5. Melchitrr Müller, 
Am 3. Febr. wurde: 
4. gegen den zu Eßlingen in Untersuchung 
gekommenen Christian Gottlob Gräß- 
ler, von Stuttgart, wegen eines greßen 
Betrugs und wegen einer an seiner Dienst- 
frau zu Salzburg verübten Betrügerei, 
in Erwägung seiner wegen Diebstahls 
schon erstandenen Strafen, neben dem 
Ersatz des Schadens und der Untersu- 
chungs-Kosten, eine sechsmonatliche 
Zuchthausstrafe und nachherige Einschlie- 
Hhung in ein Zwangs-Arbeitshaus auf 
drei Monate, erkannt. 
Am 38. Febr. wurde: 
Küniglicher 
Weingart-Meister zu Mundelsheim, 
Oberamts Marbach, wegen verübter 
Betrügereien und Fälschungen in sei- 
nen Verrechnungen über dle auf den 
sogenannten Ksberg-Weinberg angebllch 
verwendeten Baukosten, neben dem Er- 
satz des Schadens und der Untersuchungs- 
Kosten, mit der Cassation von sei- 
ner Stelle als Weingart = Meister, 
und von seinem Amt als Unter-Um- 
gelder, auch Unfähigkeits = Erklérung 
zu Bekleidung eines bffentlichen Am- 
tes und zwelmonatlicher, seinem 
Alter und schwächlicher körperlicher Be- 
schaffenheit angemessener Festungs-Ar- 
beit innerhalb der Festung bestraft;
	        
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