Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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messener Beschaͤftigung innerhalb der 
Festung neben Ersatz eines Theils der 
Untersuchungs-Kosten verurtheilt; 
b) der vormalige Frohn-Bürgermeister, 
Gemeinde = Rath Andreas Her- 
mann, von Soatbeim, wegen Thbeil- 
nahme an einer Fälschung durch is- 
sentliche Mitunterschrift eines falschen 
Ausgabe = Zettels bei der Commun- 
Rechnung, von seiner Stelle casfirt, 
zu Bekleidung eines bffentlichen Am- 
tes für unfähig erklärt, und ihm ein 
Deil der Umersuchungs-Kosten zu- 
geschieden; 
c) der Substitut Mezger zu Heilbronn, 
wegen Fertigung eines falschen Aus- 
gabe-Zettels bei Stellung einer Bür- 
germeister = Rechnung von Sontheim 
zu Deckung von mehrentheils uner- 
laubten Ausgaben, sodann wegen ei- 
nes falschen Eintrags in die Rech- 
nung und Verleitung mehrerer Per- 
sonen zur fälschlichen Bescheinigung 
des gedachten Zettels, von seiner 
Substituten Stelle kassirt, zur Be- 
kleidung einer Staats= oder Com- 
mun-Bedienung für unfähig erklärt, 
und zu vierwöchigem Festungs-Ar- 
rest, neben dem Ersatz eines Theils 
der Untersuchungs-Kosten verurtheilt; 
d) Schultheiß Johannes Sprdhule, 
von Sontheim, wegen Theilnahme an 
einer Fälschung durch wissentliche Mit- 
unterzeichnung eines unrichtigen Aus- 
gabe-Zettels zur Deckung von mehren- 
theils unpassirlichen Ausgaben, so wie 
wegen eimr weitern falschen Beur- 
kundung und Begünstigung der Füh- 
rung einer Neben-Rechnung, vom 
Amte cassirt, zu Bekleidung jeder 
bffentlichen Stelle für unfähig erklärt, 
und neben dem Ersatz eines Theils 
der Untersuchungs-Kosten zu vier- 
zehntägiger Gefängnißstrafe ver- 
urtheilt. 
Am 29. Febr. wurde: 
19. dem Philipp Hausmann, Abdler- 
wirth zu Diefenbach, Oberam's Maul- 
bronn, wegen Widerseplichkeit gegen 
obrigkeltliche Diener, wegen Injurien 
gegen einen Waldschützen durch bessen 
Entwaffnung, und wegen unerlaubten 
Gewehrbesitzes, neben der Entlassung 
von dem Commun-Wildschützen-Dienst, 
auch neben der Verbindlichkeit zum 
Schadens-Ersatz und Bezahlung seiner 
Arrest-Azungs= und jtel der Untersu- 
chungs-Kosten, so wie neben Confflskation 
seiner Flinte eine brei und einhalb- 
moyatliche selner kbrperlichen Beschaf- 
fenheit angemessene Festungs-Arbeit in- 
nerhalb der Festung zuerkann. 
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