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messener Beschaͤftigung innerhalb der
Festung neben Ersatz eines Theils der
Untersuchungs-Kosten verurtheilt;
b) der vormalige Frohn-Bürgermeister,
Gemeinde = Rath Andreas Her-
mann, von Soatbeim, wegen Thbeil-
nahme an einer Fälschung durch is-
sentliche Mitunterschrift eines falschen
Ausgabe = Zettels bei der Commun-
Rechnung, von seiner Stelle casfirt,
zu Bekleidung eines bffentlichen Am-
tes für unfähig erklärt, und ihm ein
Deil der Umersuchungs-Kosten zu-
geschieden;
c) der Substitut Mezger zu Heilbronn,
wegen Fertigung eines falschen Aus-
gabe-Zettels bei Stellung einer Bür-
germeister = Rechnung von Sontheim
zu Deckung von mehrentheils uner-
laubten Ausgaben, sodann wegen ei-
nes falschen Eintrags in die Rech-
nung und Verleitung mehrerer Per-
sonen zur fälschlichen Bescheinigung
des gedachten Zettels, von seiner
Substituten Stelle kassirt, zur Be-
kleidung einer Staats= oder Com-
mun-Bedienung für unfähig erklärt,
und zu vierwöchigem Festungs-Ar-
rest, neben dem Ersatz eines Theils
der Untersuchungs-Kosten verurtheilt;
d) Schultheiß Johannes Sprdhule,
von Sontheim, wegen Theilnahme an
einer Fälschung durch wissentliche Mit-
unterzeichnung eines unrichtigen Aus-
gabe-Zettels zur Deckung von mehren-
theils unpassirlichen Ausgaben, so wie
wegen eimr weitern falschen Beur-
kundung und Begünstigung der Füh-
rung einer Neben-Rechnung, vom
Amte cassirt, zu Bekleidung jeder
bffentlichen Stelle für unfähig erklärt,
und neben dem Ersatz eines Theils
der Untersuchungs-Kosten zu vier-
zehntägiger Gefängnißstrafe ver-
urtheilt.
Am 29. Febr. wurde:
19. dem Philipp Hausmann, Abdler-
wirth zu Diefenbach, Oberam's Maul-
bronn, wegen Widerseplichkeit gegen
obrigkeltliche Diener, wegen Injurien
gegen einen Waldschützen durch bessen
Entwaffnung, und wegen unerlaubten
Gewehrbesitzes, neben der Entlassung
von dem Commun-Wildschützen-Dienst,
auch neben der Verbindlichkeit zum
Schadens-Ersatz und Bezahlung seiner
Arrest-Azungs= und jtel der Untersu-
chungs-Kosten, so wie neben Confflskation
seiner Flinte eine brei und einhalb-
moyatliche selner kbrperlichen Beschaf-
fenheit angemessene Festungs-Arbeit in-
nerhalb der Festung zuerkann.
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