giments, und zum Bataillons-Commandeur
im vierten Infanterie-Regiment den bis-
her dem dritten Infanterie-Regiment zu-
getheilten Mo Grafen v. d. elppe,
ernannt; wogegen der dem vierten Infan-
terie-Regiment bisher zugetheilte Obrist-
Lleutenant v. Löffler dem dritten Infan-
terie-Regiment zugetheist worden. 1
Vermzge höchsten Decrets vom 6. d. M.
bleibt jedoch der Oberst-Lleutenant v. Köff-
ler auf sein Ansuchen dem vlerten Infan-
terie-Regiment aggregirt.
Unterm 2?. d. M. ist der penstonirte
Oberst v. Mundorff dem ersten Relter=
Regiment aggregirt worden.
Unterm z::. d. M. wurde dem von
Wangen gebürtigen Gebhardt Kibele,
bisberigen Vikar in Reichenhofen, auf die
katholische Pfarrei Siggen, Landkapitels
Wangen, die Kbnigl. Bestétigung ertheilt.
U. Verfügungen ver Departemente.
A.) Des Justiz-Departements:
Des Justiz-Ministerium.
Der Rechth -Candidat Joseph Friedrich
Erath, von Nottenburg, welcher bei
der ersten Dienst- Prüfung das Zeugniß
III. Classe: „gut bestanden"“, erhalten hat,
ist auf sein Ansuchen als Referendaͤr
II. Classe bei dem Konigl. Gerichtshofe
zu Eßlinsen aufgenommen worden.
Stuttgart den 14. Jan. 1870.
Maucler.
B.) Der Departements der Justiz und des Innern:
der Ministerien der Justiz und des Innern.
Entwurf einer vorübergehenden Anordnung der
Ministerien der Justiz und des Innern,
wegen einer wechselseitigen Aushülfe unter
den Justiz- und Administrativ. é Beamten
, in Krankheits = und Ubwesenheits= Fällen
derselben.
Da man verordnet heben will, daß dle
Oberamts-Richter und Oberamtmänner in
Krankheits= und Abwesenheits-Fällen des
elnen oder des andern sich so lange, als
ihre beiderseitigen Altuariate nicht nach
Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ge-
nuͤgend besetzt seyn werden, durch wechseß
seitige Aushuͤlfe im Amte unterstuͤtzen sol-
len; so wird solches den gedachten Beam-
ten zur allgemeinen Nachachtung hiemit
bekannt gemacht.
Maucler. v. Ötte.