Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

giments, und zum Bataillons-Commandeur 
im vierten Infanterie-Regiment den bis- 
her dem dritten Infanterie-Regiment zu- 
getheilten Mo Grafen v. d. elppe, 
ernannt; wogegen der dem vierten Infan- 
terie-Regiment bisher zugetheilte Obrist- 
Lleutenant v. Löffler dem dritten Infan- 
terie-Regiment zugetheist worden. 1 
Vermzge höchsten Decrets vom 6. d. M. 
bleibt jedoch der Oberst-Lleutenant v. Köff- 
ler auf sein Ansuchen dem vlerten Infan- 
terie-Regiment aggregirt. 
Unterm 2?. d. M. ist der penstonirte 
Oberst v. Mundorff dem ersten Relter= 
Regiment aggregirt worden. 
Unterm z::. d. M. wurde dem von 
Wangen gebürtigen Gebhardt Kibele, 
bisberigen Vikar in Reichenhofen, auf die 
katholische Pfarrei Siggen, Landkapitels 
Wangen, die Kbnigl. Bestétigung ertheilt. 
U. Verfügungen ver Departemente. 
A.) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerium. 
Der Rechth -Candidat Joseph Friedrich 
Erath, von Nottenburg, welcher bei 
der ersten Dienst- Prüfung das Zeugniß 
III. Classe: „gut bestanden"“, erhalten hat, 
ist auf sein Ansuchen als Referendaͤr 
II. Classe bei dem Konigl. Gerichtshofe 
zu Eßlinsen aufgenommen worden. 
Stuttgart den 14. Jan. 1870. 
Maucler. 
B.) Der Departements der Justiz und des Innern: 
der Ministerien der Justiz und des Innern. 
Entwurf einer vorübergehenden Anordnung der 
Ministerien der Justiz und des Innern, 
wegen einer wechselseitigen Aushülfe unter 
den Justiz- und Administrativ. é Beamten 
, in Krankheits = und Ubwesenheits= Fällen 
derselben. 
Da man verordnet heben will, daß dle 
Oberamts-Richter und Oberamtmänner in 
Krankheits= und Abwesenheits-Fällen des 
elnen oder des andern sich so lange, als 
ihre beiderseitigen Altuariate nicht nach 
Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ge- 
nuͤgend besetzt seyn werden, durch wechseß 
seitige Aushuͤlfe im Amte unterstuͤtzen sol- 
len; so wird solches den gedachten Beam- 
ten zur allgemeinen Nachachtung hiemit 
bekannt gemacht. 
Maucler. v. Ötte.
	        
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