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Am 15. April wurden verurtheilt:
7. Johann Georg Gerlach, Taglbhner
wegen wiederholten Vagirens und Con-
cubinats neben dem Erfag seiner Arrest-
und der Hälfte der Untersuchungs-
Kosten eine drelmonatliche Fe-
stungsstrafe und nachherige Einsper-
rung in ein Zwangs= Arbeitshaus bis
zu erprobter Besserung, wenigstens
aber auf die Dauer von sechs Wo-
chen;
b) gegen Beronika Siegel, von Groß-
beppach, wegen derselben Vergehen,
unter Einrechnung einer noch nicht be-
straften zweiten Scortation, neben dem
Ersas ihrer Arrest= und der Hälfte
der Untersuchungs= Kosten eine drei-
monatliche Zuchthausstrafe und nach-
berige Einsperrung in ein Zwangs-
Arbeitshaus bis zu. erprobter Besse-
rung, wenigstens jedoch auf die Dauer
von sechs Wochen ausgesprochen.
Am 11. April wurde:
#. Gottlieb Schnepf, Schreiners-Junge
von Bbblingen, wegen dritten, großen
vund ausgejeichneten Diebstahls, neben
dem Ersatz des Schadens, auch der
Arrest- und Untersuchungs- Kosten mit
achtmonatlicher Festungb-Arbeit und
nachheriger Einschließung in ein Zwangs-
Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung,
und wenigstehs auf die Dauer von vler
Monaten bestraft.
von Well im Dorf, Oberamts Leonberg,
wegen mehrerer, längere Zeit hindurch
fortgesezter Wald-Erzesse und Verhee-
rungen, unter Berücksichtigung der schon
früher wegen Eingriffs in fremdes El-
genthum erstandenen bedeutenden Stra-
fen, neben dem Kosten= und Schadens-
Ersatz zu sechsmonatlicher Zucht-
bausstrafe und nachberiger Einschließung
in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu er-
probter Besserung und wenigstens auf
die Dauer von drei Monaten;
8. der zu Neckarsulm in Untersuchung ge-
kommene Johann Georg Ammon, von
Göggingen, Oberamts Gmünd, wegen
großer Geld-Veruntreuung, anderer Be-
trügerelen an obrigkeitlichen und Private
Personen, und wegen Lügens vor Ge-
richt, neben dem Kosten= und Schadens-
Ersatz zu viermonatlicher Zuchtbaus-
strafe als Hofschäffer.
Am 13. April wurde:
9. der Johanne Maper, von Stuttgart,
wegen kleinen, aber wiederholten Dieb-
stahls, so wie wegen wiederhelter ge-
werbsmäßiger Unzucht neben dem Ersastz
des Schadens und Bezahlung der Unter-
suchungskosten eine brei und einhalb-
monatliche Zuchthausstrafe und nach-