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Juc#iz Collegium in Ulm zwischen Joseph
Kurz zu Leinenfürst, Oberamts Ellwan-
gen, Liquidanten, Appellanten, und der
Finanz-Kammer des Jart-Kreises, Ra-
mens der Kameral-Verwaltung Ellwan-
tgen, Mit-Liquidantin, Appellatin, Lequi-
ditét von Laudemial-Gebühren beereffend,
das Erkenntnih erster Instanz rückslcht-
lich der Bestehhandlohns-Forderung be-
stätigt; zu gleicher Zeit aher wurde
7. iIn derselben Sache wegen der Sterb-
Hondlohns-Forderung auf Beweis er-
kannt.
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Am 22. April wurde:
8. in der Appellationssache vom vormall-
gen Justiz-Collegium in Ludwigsburg
zwischen den Rellcten des, Adam Koch,
von Neubronn, Klägern, Arpellanten,
und dem Georg Nbrr, von Ebersbronn,
Bekl., Appellaten, Vorzug im Gam be-
treffend, die eingewandte Berufung wegen
Versäumnisses in den Fatallen, unter
Abschlagung des Restltutlons-Gesuchs,
als an den Gerichtsbof nicht erwachsen
erklärt, unter Verurthrllung des Appel-
lanten in die Kosten der Appellarions-
Instang.
7.Gerichtshof für den Donau-Kreis.
1.) Criminal-Senat.
Anz. April wurden:
1. In der von dem vormaligen Criminal=
Amte Göppingen und dann von dem
Oberamtsgerichte daselbst geführten Un-
tersuchungssache:
) Johann Widmaier, von Ecbers-
bach, wegen verübter vierzehn kleiner,
grohentheils ersetzter, jedoch zum Theil
ausgezeichneter Diebstähle zu einer sie-
ben und ein halbmonatlicher Fe-
stungs , Arbeltsstrafe;
b) Elisabetha Barbara Hafner, von
Ebersbach, wegen zweier, in Gemein-
schaft mit Widmaler begangener ausge-
zeichneter Diebstähle und nachgefolgter
Tbeilnahme an einem welteren von Wid-
maier verübten, kleinen und einfachen
Diebstabl, zu einer drei und ein
balbmonatlicher Zuchthausstrafe zu
Markgrbningen, beide unter Berück.
sichtigung ihrer körperlichen Beschaffen-
beil, verurthellt. Zugleich wurde, so-
wohl wegen des Ersatzes des gestifteten
Schadens, sowelt solcher noch nicht
gelel tet ist, als wegen der Kosten das
Angemessene verfügt.