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tersuchung standi, weogen eines großen
und unter erschwerenden Umständen be-
gangenen Geld--Diebstahls, eines einfa-
chen und greßen, . jedoch aus elgener
Neue restituirten, und wetzen olnes klei-
nen einfachen und wiederersetzten Uhren-
DiebKahls, neben Vrrurtheilung zum
Kosten= und Schadens-Ersatge, eine
echemonatliche. Zuchibaus sirofe zu
Markgrdningen erkannt. ·
Am- . April# iste
&din der ven dem. Oberamtsgerichte Rled-
lingen geführten, durch Erkenntnig vom
15. März Dieses: Jahrs) (Staats= und
Reg. BlastS. y) abgeurtheilten
Untetsuchungssache, den Matheus Vol-
Ddnaner y von Zizenhaufen, und Con-
serten betressend“ gegen. Joseph Kellere
mann, von Utenweller## wogen, Mit-
wissenschaft und nachgrfolgter Theilwahme
eeinem klelnen Dlebstahl, dann megen
der an tiner Streif-Mannschaft in-Ge-
nossenschaft und mit thätlicher Mißhand=
lung veräbter Widerfetzlichkeit, neben
Verurtheilung in die durch letztere ver-
ursachten etwalgem Hellungskosten unter
folidarischer Berbindlichkeit, so- wie in-
seine eigenen Arrest= und Azungskosten,
eine Festungsstrafe-von sechs und einem:
helben Menat# ausgesprochen werden
Er. Kuul. Majestät.paben jedoch auf
den beshalb erstatteten Vorerng n Wetz“
ver Gnade zu genehmigen geruht, daß dieset
Spwafe in eine Zwangs-Arbeitshausstrafe
von. glelcher Dauer- verwandelt sepn soll.
Ferner ist
c9. Jolepp, Ege, vom Pfienstetten, nel.
cher bel dem Oberamtögerichte Ulm. In:
Untersuchung. kam, wegen kleinen einfa-
chen und efeten, aber im rechtlichen.
Sinne dritien Dlebstahls, neben Zu-
scheidung der Untersuchungskosten, zu
einer sechsmonatlichen Festungs-Ar-
beitsstrafe und nachheriger Einsperrung:
in dem Zwangs- Arbeĩlahause in Ulm,
wenigstens aouf die Danet vom dret-
Monaten, verurthellt;
r#6. gegen den bei vbem Oberamisgerichte
Ebingen in Untersuchung gekommenem
Gemeinde= und Holligenpsteger Joseph
Magler, von Grunzheim, wegen- ch
zu Schulden gebrachtet Faͤlschung des
Gerichts- Protokolls, und hierdurch vomn:
ihm, als Gerichtsschrelber, begangenem:
Dienstvergehens) unzer Verfällung im
saͤmtliche Kosten, neben Cassation von-
felnen Aem tern und Unfablg«
ketts. Erklärusg zu jedem dffent-
luchen Amte, eine Festungs-Arbels-
strafe von sechs Wochen msi ange-
messener- Beschaͤftigung erkannt;;
A4. der Zoll-und. Acclse- — *
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