Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

stahls, neben dem Ersatze der Untersu- 
chungskosten zu sechsmonatlicher Fe- 
stungsstrafe und nachheriger Einschließung 
in einem Zwangs-Arbeitshause bis zu 
erprobter Besserung, wenigstens aber 
auf die Dauer von drei Monaten. 
Am 9. Dee. wurde: " 
B. gegen Jakob Gehweiler, von Bissin- 
6 
t. 
gen, Oberamts Valhingen, wegen zweier 
kleiner Diebstähle, welche aber den drit- 
ten Diebstahl ausmachen, und wovon 
der eine ausgezeichnet ist, ferner wegen 
ausgezeichneter Veruntreuung, neben 
dem Ersatze des Schadens, bezichungs- 
weise unter solidarischer Verbindlichkeit 
mit seinen Genossen, und neben Bezah-- 
lung von & der Untersuchungskosten 
eine einjährige Festungsstrafe und 
nachherige Einschließung in einem Zwangs- 
Arbeitshause bis zu erprobter Besserung, 
wenl Reene aber auf die Dauer von sechs- 
Mo W erkannt. 
Am 14. Dec. wurden verurtheilt: 
.0- der zu Weinsberg in Untersuchung ce- 
kommene Christopd Breuninger, ven 
Heinsheim lm Großherzogthume Baden, 
wegen Räckkebr in die Könlgl. Stoaken 
nach vorgängiger zweimallger Auswei- 
sung und wegen nächtlichen Einschlei- 
chens in ein fremdes Haus, neben dem 
Ersatz des Schadens und der Unter- 
suchungskosten zu vlermonatlicher 
Festungsstrafe und nachheriger Auswei- 
sung aus dem Kkhnigreiche umer nach- 
drücklicher Verwarnung vor abermaliger 
NRäckkehr; v 
10. Christoph Heinrich Niebergall, von 
Stuttgart, wegen dritten Diebstahls, 
neben demKosten und Schadens-Ersat, 
zu achtmenatlicher Festungsstrafe 
und nachheriger Einschließung in einem 
Zwangs-Arbeitshause bis zu erprobter 
Besserung, wenlgstens aber auf die 
Dauer von vier Monaten; 
11. Jakob Würtele, von Wldenbronn, 
Oberamts Eßlingen, wegen zweier kleiner 
Dlebstähle, welche aber den dritten 
Diebstahl ausmachen, und wovon der 
eine als Felddiebstahl ausgezeichnet ist, 
neben Bezahlung der Arrest= und Unter- 
suchungskosten zu balbstündiger Aus- 
stellung auf der Schandbähne mit auf- 
teheftetem Zettel: „ Felrddieb“ und zu 
ach tmonatlicher Festungs= Arbeit, 
auch nachheriger Einschließung in einem 
Zwangs-Arbeitsheuse bis zu erprobter 
Besserung, wenigstens aben auf die 
Dauer von vier Monaten. 
Am 16. Der. wurde: 
12. Friedrich August Immanuel Keller, 
Seribent von Dürrmenz, Oberamts 
Maulbronn, wegen eigenmächtigen und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.