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9. J39.
Von der Cioll-biste find ehne weitere
Anforderung an die Staats-Kassen zu be-
streiten:
a) das Erforderniß für die Dlspositions=
Kassen des Kbnigs und der Kbnigin;
I)) die Unterhaltungs= und Erziehungs-
ko en der Kdniglichen Kinder;
) die Kosten des Hofstaats des Königs
und der Knigin;
d) der gesamte Aufwand für die hleber
gebdrize Verwaltung, namentlich:
. die Gehalte sämtlicher zu den verschie-
(tenen 2Sweigen der Verwaltung gehbdri-
gen Beamten und Diener der hdberen
und niederen Categorie, so wie die Pen-
sienen, welche theils bereits schon auf
die Cioll-Liste übernommen, ktheils in
der Folge an die Beamten und übrigen
Diener der Cioll-Lisie und ihre Witt-
wen und Kinder zu verwilligen ssind;
. der gesamte Aufwand für die Hofbal-
tung nebst der Unterhaltung des In-
ventars;
3. die Kesten der Hofjagd mit der Un-
terhaltung der Thiergärten, Parks und
Fasanerien;
4. der Bau-Aufwand auf sämtliche Kron-
Gebäude zu Stuttgart, Bellevue, Cann-
stadt, Hohenheim. in den Parks, Thier-
„gö#rten und Fasanerien, so wie der zur
Kros, Ausstattung gehörigen Gärten und
Anlagen; #
5. der Gesamtaufwand für. den Marstall
nebst der Unterhaltung der Inventars;
6. der Aufwand für die zur Krene ge-
drigen Institute der Handbibliotbek, des
Charten= und Plan-Cabinets und der
Gallerie;.
J. der Aufwand für das Theater und das
Orchester.
4. 6.
Obige Bestimmungen treten mit dem
1. Juli 180 in Wirksamkeit.
Unsere Ministerien des Innern und der
Finanzen sind mit Vollzlehung des gegen-
wärtigen Gesetzes beauftragt.
Gegeben, Stuttgart den zo. Juni 1620.
Wilhelm. d5
Der Minister des Innern:
v. Otto.
Der provisorssche Chef des
Flnanz-Devartements:
v. Weckherlin.
Auf Befebl des Königs:
der Staates Sskretär
v. Vellnagel.
Sedruckt bei G. Hasselbrink, Lachdrucker.