Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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9. J39. 
Von der Cioll-biste find ehne weitere 
Anforderung an die Staats-Kassen zu be- 
streiten: 
a) das Erforderniß für die Dlspositions= 
Kassen des Kbnigs und der Kbnigin; 
I)) die Unterhaltungs= und Erziehungs- 
ko en der Kdniglichen Kinder; 
) die Kosten des Hofstaats des Königs 
und der Knigin; 
d) der gesamte Aufwand für die hleber 
gebdrize Verwaltung, namentlich: 
. die Gehalte sämtlicher zu den verschie- 
(tenen 2Sweigen der Verwaltung gehbdri- 
gen Beamten und Diener der hdberen 
und niederen Categorie, so wie die Pen- 
sienen, welche theils bereits schon auf 
die Cioll-Liste übernommen, ktheils in 
der Folge an die Beamten und übrigen 
Diener der Cioll-Lisie und ihre Witt- 
wen und Kinder zu verwilligen ssind; 
. der gesamte Aufwand für die Hofbal- 
tung nebst der Unterhaltung des In- 
ventars; 
3. die Kesten der Hofjagd mit der Un- 
terhaltung der Thiergärten, Parks und 
Fasanerien; 
4. der Bau-Aufwand auf sämtliche Kron- 
Gebäude zu Stuttgart, Bellevue, Cann- 
  
stadt, Hohenheim. in den Parks, Thier- 
„gö#rten und Fasanerien, so wie der zur 
Kros, Ausstattung gehörigen Gärten und 
Anlagen; # 
5. der Gesamtaufwand für. den Marstall 
nebst der Unterhaltung der Inventars; 
6. der Aufwand für die zur Krene ge- 
drigen Institute der Handbibliotbek, des 
Charten= und Plan-Cabinets und der 
Gallerie;. 
J. der Aufwand für das Theater und das 
Orchester. 
4. 6. 
Obige Bestimmungen treten mit dem 
1. Juli 180 in Wirksamkeit. 
Unsere Ministerien des Innern und der 
Finanzen sind mit Vollzlehung des gegen- 
wärtigen Gesetzes beauftragt. 
Gegeben, Stuttgart den zo. Juni 1620. 
Wilhelm. d5 
Der Minister des Innern: 
v. Otto. 
Der provisorssche Chef des 
Flnanz-Devartements: 
v. Weckherlin. 
Auf Befebl des Königs: 
der Staates Sskretär 
v. Vellnagel. 
Sedruckt bei G. Hasselbrink, Lachdrucker.
	        
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