und Untersuchungs-Kosten, eine sieben-
monatliche Zuchrhausstrefe und nach-
berige viermonatliche Elnschließung
in ein Zwangs= Arbeitshaus;
8. gegen. den Untexacciser Georg Kunzi,
von Schmie, Oberamts Moulbronn,
wegen großer Werschuldung bei unter-
lassener Perrechnung von Aceis-Geldern,
neben dem Ersadpe des Schadens, und
Bezahlung der Untersuchungs-Kosten,
die Entlassung: von der Aceiser= Srelle
und eine Geldstrafe von fänf und
zwonzig Reichsthalern.
9. gegen Baltas Kemmler, von Sers-
beim, Oberamts Voihingen, wegen mit
wbrtlicher und thätlicher Mißhandlung
verbundener Widersetzlichkelt gegen den
Commun-Waldschützen Wezel, auch gus-
sestoßener Drehungen gegen dhenselben,
sodana wegen woͤrtlicher und thaͤtlicher
Beschimpfungen, und zum ; Theil Miß-
handlungen mehrerer Personen, auch eh-
renrühriger Aeußerung über den Orts-
Geistlichen, neben Bezahlung der Un-
tdersuchungs-Kosten, eine lechsmonat=
liche Zuchthausstrafe.
Am 23. Mal wurde:
2°0. Albrecht Schnell, Bäcker von Schon-
boch, Oberamts Cannstadr, wegen einer
in drei Schutd-Urkunden vorgenemmenen
Fälschung und dadurch veräbten großen
I#n
llaufen ans dem Dienste,
Betrügerel, neben Ersotz des verursach-
ten Schadens, mit fünfmenstlicher
Festungs-Arbeitestrafe; und
#1. der ledige Basurn= Pursche Johonnes
Hofer, von Dleidelsheim, Oberamts
Marbach, wegen Entwendung unbedeu-
tender Eßwaaren, Betrugs durch Ent-
ier Mit-
Mahme des Bast-Geldes und Vorenthal=
tünng elner gellehenen Sache, auch wegen
Scortation, unter Räcksichtnahme auf
dle wegen Eingriffs in fremdes Eigemt-
#thum früher von ihm vielsälutg ersten-
denen peinlichen Strafen, neben Ersas
des Schadens und Betahlung seiner
Arrest= und Untersuchungs-Kosten mit
#olermonatlicher Festungs-Arbeits-
strasfe und nachheriger Einsperrung in
in Zwangs= Arbeitshaus bi zu er-
probter Besserung, mindestens aber auf
die Dauer von zwei Monaten, be-
legt-
D wurden verurtheilt:
82 die zu Wklneherz in Unterfachung
cLekommene Roslne Hägele, von Mar-
bächle, Oberamts Galldorf, wegen zwei-
ten DiebKahle, Annahme eines falschen
Namens, und anderer kügen vor Ge-
richt, wegen Ehebruchs, Scortation und
Vaglrens, neben Bezahlung der Unter-