thumbs : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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der  Hälfeigen  Untersuchungs-Kosten,
auch  Bezahlung  der  hälftigen  Kurkosten
mit  einer  sechsmonatlichen  Festungs-Arbeitsstrafe
  belegt;
()  Joseph  Flalg,  von  Mariazell,  wegen
gefährlicher  Schlaghändek  mit  gedachtem
Christian  Ehrler,  so  wie  wegen  Ehebruchs,
  neben  Werfällung  in  seine  Haftund
  4  der  Untersuchungs-Kosten,  auch
der  Verbindlichkest  zu  Bezahlung  der
hälftigen  Kurkosten  zu  viermonatlicher
  Festungs-Arbeitstrafe  verurtheilt.
Am  26.  Mai  ist:  «
g·MIchoechtrma-n,SchützvonGem
kingen,  Oberamts  Reuttlingen;  wegen
nahen  Wersuchs  einer  Rethzucht,  neben
der  Berbindlichkelt  zum  Ersatze  der
Haft=  und  Umersuchungs-Kosten  und
unter  Vorbehalt  einer  Entschädigungs-=Klage
  für  die  Gemißhandelte,  zu  zweljöhrlger

  Zuchthausstrafe  verurtheilt

worden.
Am  36.  Mai  wurde:

10.  a)  Johann  Martin  Sterzer,  von
Gältstein,  Oberamts  Herrenberg,  wegen
ersten  großen,  In  Genossenschaft  begangenen,
  durch  Einbruch  qualiffzirten,  jedoch
  ersetzten  Diebstahls  mit  Elnrechnung
zweler  weiterer  kleinen  Entwendungen,
zu  neunmonatlicher  Zuchthausstrafe,
und

b)  Gottlieb  Raitb,  von  Kayp,  wegen

gleichen  Vergehens,  dann  wegen  hartnäckigen

  Läugnens  zu  nmeunmonäetlicher

  Zuchtheusstrafe  mit  Willkomm
verurtheilt,  auch  jedem  derselben  der

Ersatz  seiner  Haft-,  so  wie  der  Pälftigen

  Untersuchungs-Kosten  auferlegt.
Am  31.  Mai  ist:

11.  Matthäus  Hämmerle,  von  Trichtingen,

  Obexamts  Sulz,  wegen  dritten
und  großen  Diebstahls,  neben  Verfällung
in  seine  Haft-Azungs=  und  sämtliche
Untersachungs-Kosten  zu  achtmonatlicher
  Zuchthausstrafe  mit  Willkomm
und  nachheriger  Einschließung  in  ein
Zwangs-Arbeitshaus  auf  wenigstens  oler.
Monate  verurtheilt  worden.

An  demselben  Tage  wurde:

12.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte  in

Nürtiugen  gepflogene  Untersuchung:

e)dbdeer  fuspendicte  Schulthelß  Conrad

Hiller,  von  Neckarhausen,  wegen
mehrerer  an  der  dortigen  Gemeinde
theils  versuchten,  theils  vollbrachten
Veruntreuungen  und  Betrügereien  mittelst
  Verrechnung  falscher  Quittungen,
ferner  wegen  mehrfacher  Fälschungen
des  Gerichts-Hrotokolls  und  einer  Privat-Urkunde
  zu  Bedeckung  der  Betrügereken,
  endlich  wegen  unerlaubter,
jedoch  minder  bedeutenden  Gescheuk-