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der Hälfeigen Untersuchungs-Kosten,
auch Bezahlung der hälftigen Kurkosten
mit einer sechsmonatlichen Festungs-Arbeitsstrafe
belegt;
() Joseph Flalg, von Mariazell, wegen
gefährlicher Schlaghändek mit gedachtem
Christian Ehrler, so wie wegen Ehebruchs,
neben Werfällung in seine Haftund
4 der Untersuchungs-Kosten, auch
der Verbindlichkest zu Bezahlung der
hälftigen Kurkosten zu viermonatlicher
Festungs-Arbeitstrafe verurtheilt.
Am 26. Mai ist: «
g·MIchoechtrma-n,SchützvonGem
kingen, Oberamts Reuttlingen; wegen
nahen Wersuchs einer Rethzucht, neben
der Berbindlichkelt zum Ersatze der
Haft= und Umersuchungs-Kosten und
unter Vorbehalt einer Entschädigungs-=Klage
für die Gemißhandelte, zu zweljöhrlger
Zuchthausstrafe verurtheilt
worden.
Am 36. Mai wurde:
10. a) Johann Martin Sterzer, von
Gältstein, Oberamts Herrenberg, wegen
ersten großen, In Genossenschaft begangenen,
durch Einbruch qualiffzirten, jedoch
ersetzten Diebstahls mit Elnrechnung
zweler weiterer kleinen Entwendungen,
zu neunmonatlicher Zuchthausstrafe,
und
b) Gottlieb Raitb, von Kayp, wegen
gleichen Vergehens, dann wegen hartnäckigen
Läugnens zu nmeunmonäetlicher
Zuchtheusstrafe mit Willkomm
verurtheilt, auch jedem derselben der
Ersatz seiner Haft-, so wie der Pälftigen
Untersuchungs-Kosten auferlegt.
Am 31. Mai ist:
11. Matthäus Hämmerle, von Trichtingen,
Obexamts Sulz, wegen dritten
und großen Diebstahls, neben Verfällung
in seine Haft-Azungs= und sämtliche
Untersachungs-Kosten zu achtmonatlicher
Zuchthausstrafe mit Willkomm
und nachheriger Einschließung in ein
Zwangs-Arbeitshaus auf wenigstens oler.
Monate verurtheilt worden.
An demselben Tage wurde:
12. auf die von dem Oberamtsgerichte in
Nürtiugen gepflogene Untersuchung:
e)dbdeer fuspendicte Schulthelß Conrad
Hiller, von Neckarhausen, wegen
mehrerer an der dortigen Gemeinde
theils versuchten, theils vollbrachten
Veruntreuungen und Betrügereien mittelst
Verrechnung falscher Quittungen,
ferner wegen mehrfacher Fälschungen
des Gerichts-Hrotokolls und einer Privat-Urkunde
zu Bedeckung der Betrügereken,
endlich wegen unerlaubter,
jedoch minder bedeutenden Gescheuk-