Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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zum Thell unter erschwerenden Umstän- bung in ein Zwangs-Arbeltshaus, ver- 
den verübter Diebstähle, sodann wegen urtheilt. 
einer Unterschlagung, neben Verfällung 
in sämtliche Verhaft= und Unterfu- An demselben Tage ißt: 
chungskosten, auch Erstattung des ver- 5. der zu Rürtingen in Untersuchung ge- 
ursachten Schadens zu viermonat= kommene Jakob Fauser, ven Glems, 
licher Festungs-Arbeitsstrafe ver- Oberamts Urach, wegen wilederholter, 
urkheilt zum Theile großer und ausgezelchneter 
Z. der zu PHerrenberg in Untersuchung ge- Dichstähle, sodann wegen Betrugs, ne- 
kommene Johann Georg Ilg, von ben der Verbindlichkeir zum Ersatze des 
Nezingen, Kirchheimer Oberamts, we- Schadens, so wie sämtlicher Haft= und 
gen wiederholter gewerbsmäßig veräbter Untersuchungskosten mit neunzehnme- 
Beträgereien, neben Verfällung in seine natlicher Zuchthausstrafebelegt, und des- 
Verhafts= und in sämtliche Unter fu- sen nachherige Einsperrung in ein Zwangs- 
chungskosten, auch dem Ersatze des Scha, Arbeitshaus auf wenigstens neun Mo- 
dens, zu viermonatlicher Zucht- nate verfügt worden, nach deren Er- 
hausstrafe mit derbem Willkomm und ttehung er unter genaue ortspolizeiliche 
zu nachheriger wenigstens breimonat- Aufsicht gestellt werden soll; 
licher Einsperrung in. ein Zwangsar= ferner wurde: 
beitshaus, verurthrilt; « 6. auf die zu Nagold stattgehabte Unter- 
4, der zu Urach in Unterluchung gekom- suchung, die ledige Sophie Beck, von 
mene Johann Martin Leoh, von Rüb- Pliezhausen, Oberamts Urach, wegen 
arten., Oberamts Tübingen, wezzen im wlederholten Betrugs und Vagirens, so- 
rechtlichen Sinde, drikten Diebstahls, dann wegen Unzuchtvergehens und be- 
sodann wegen verühter thätlicher Wider- barrlichen Ablugnens ihrer Schwanger- 
sedlichkeit und grober Verbal-Injurien schaft zu einjähriger Zuchthaus- 
bei seiner Verhaftung, neben Verfäl- Scrafe und nachheriger wenigstens sechs- 
lung in sämtliche Haft- und Untqrsu- monatlicher Verwahrung in einem 
chungskosten zu achtmonatll. ch er Zwange: Arbeitshause, neben der Ver- 
Juchthausstrafe und nachberiger- wenig- bindlichkeit zum Kosten- und Schaden- 
siens sechsmonatlicher Einschlie= ersatz, verurtheilt.
	        
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