fahlnkelis Erklaͤrung zu einem andern
Menllichen Amte, zu dreimonatlicher
Juchthausstrase in Gotte#zell verurtheitt,
auch in Beziehung auf die Kosten und
den Schadens-Ersatz das Sochgemäße
verfügt worden.
Am 18. Mai wurde:
. der bei dem Oberamtsgerichte Reres-
beim in Untersuchung gestandene Chirur=
hus Kaver Weker zu Kirchheim, we-
gen Medireßtrirens und. zum Theil böchst
wweckwldriger Behandlung schwer er-
kw#kter und nachher wirklich verslorbe=
ner Personen, Feben Bazohlung der Un-
terstchungs= Kosten und Conftskatiov“ der
geführten Acznesen, zu. elner zehnmo-
natlichen Festungsstrafe mit angemes-
lener Arbelt, verurtheilt.
Am 20. Mai ist:
5, der bei dem Oberamtsgerichte Schorn-
dorf in Umersuchung gestandene Bärger-
melster Adam Kaiser, von Winterbach,
Legen. nachlätliger und unordentlicher
NRechnungsführung und dadurch gesetzten,
jedoch schon bezahlten Kassenrests von
96 fl. a6 kr. 4 l., neben Bezahlung
der Untersuchungs-Kosten, von seinem
Amte entlassen, zur künftigen. Bekleidung
elner verrechnenden Stelle für unfählg
arklärt, und mit einer zweimonetll-=
hen, seinen kränklichen Umständen an-
333
gemessenen Festungs-Arbeitestrafe bekegt
worden.
Am 35. Mal wurde:
6. Johannes Hezel, don beinzell, Ober-
amts. Gmünd, welcher bei dem Ober-
amtsgerichte Schorndorf in Umersuchung
stan, wegen eines in Genoseenschaft mit
dem noch In welterer untersuchung be-
fangenen Christlan Walter, von. bin-
dach, verübten, zwar ersten, aber gre en
und qualifzzirten Diebstahls, neben soll-
darischer Verbindlichkeit jum Schorens-
Ersatz und neben Bezablung. der eiges
nen Haft= und Heilungs- Kosten, auch
4 der untersüchungs- Kosten, zu sechs-
monatlicher Festunge-Arbeit verur=
thellt. *
Am 27. Mal ist:
7. hegen den bel dem Oberamtsgerlchte
Heidenheim in Untersuchung gestandenen
Jaohann udwig Schürlen, von Helden-
beim, wegen wiederholten Concublnats
mit Catharina Besendbrfer, von Thann-
hausen, Oberamts Ellwangen, wegen
überdies theils versuchten, theils voll-
brachten gewaltsamen Beischlafs mit der-
selben, desgleichen wegen wiederhokt vor-
gebrachter Lägen vor Gericht, außer der
am 214. März d. J. gegen ibn erkänn-
ten Strafe (Reg. Bl. Nro. 45. S. 223)
noch eine weltere viermeonatliche Fe-