dem Zwanhe-Arbeitshause zu Ulm ver-
urthellt.
Am 18. Mal ift:
10. auf die von dem Oberamtsgerichte
Wiblingen geführte Untersuchung gegen
a) Anten Worz, von Baasteiten, Ober-
amis Wiblingen, wegen Fälschung ei-
wenigstenk aber auf die Dauer von neun
Monaten;
12. Catharina Eberhardin, von Weiler,
Oberamte Geißlingen, wegen in Gemeln-
schaft mit Perer Heller verübter zweier
klelner, jedoch ausgezeichneter Diebstähle,
welche bei ihr den zweiten Diebstahl im
rechtlichen Sinne bilden, zu drei und
ner bffentlichen Urkunde und wegen ei-
nes durch Eslschung einer zwelten bf-
fentlichen Urkunde veräbten Betrugs,
eine sechsmonatllche Festungs-Ar-
beilsstrafe;
b) den cassteten Schullehrer Thomas
Maler, von Walpertsbofen, wegen
Miturheberschaft bel zwei Fälschungen
von öffeutlichen Urkunden, welche zu#
gleich dessen fünftes Fälschungs-Wer-
gehen im rechtlichen Sinne begründet,
eine zehnmonstliche Festungs-Ar-
beitsstrafe erkannt, und jedem der bei-
den Inqusstiten dle Hälfte der Unter=
suchungs-Kosten zugeschleden worden.
Am 20. Mai wurden verurtbellt:
11. Johann Georg Endres, von Well-
heim, Oberamte Kirchheim, wegen fort-
hesetzten lüderlichem Lebenswandels und
wlederholten Bagirens, neben Zuschel-
dung der Untersuchungs -Kosten, zur
Einsperrung in das Zwangs-Arbeitobous.
zu Ulm bie zu erprobter Besserung,
eln palbmonatlicher Zucheausstrafe
zu Markgriningen.
Am 25. Mat ist:
13. der bei dem Oberamtsgerichte Ried-
lingen in Untersuchung gekemmene Bern-
bard Heilig, von Rechbergbausen, we-
gen kleinen, aber qualiffzirten und nach
vorausgegangener Verabredung in Ge-
nossenschaft begangenen Diebstahls zu
Attenweiler, dann wegen elines zu Dei-
lingen glelchfalls nach vorausgegangener
Verabredung und in Genossenschoft ver-
übten kleinen Diebstahls, neben dem
Ersatze des Schadens unter solidarischer
Verbindlichkelt und Zuscheidung eines
angemessenen Thells der Untersuchungs-
Kesten, mit elner fünfmonatllchen
Zuchrhausstrafe belegt;
14. gegen Carl Silbereisen, von Frle-
dingen, Oberamts Riedlingen, wegen
krperlicher Mißhandlung seiner Eltern,
neben Zuscheidung sämtlicher Untersir-