Am 24. Der. ist:
:. Johann Martin Memminger, von
Tübingen, wegen zwar kleinen einfachen,
dabei aber wiederholten Diebstahls, in
Betracht der bereits von ihm zu vler-
malen erlittenen peinlichen Strafen, ne-
ben der Verbindlichkeit zu Bezahlung
seiner Haft= Azungs-= und sämtlicher Un-
tersuchungskosten, zu achtmonatllcher
Jachthausstrafe mir derbem Willkomm;
B. Christiane Kohler, von Sulz, wegen
.
mehrerer kleinen und elnfachen aber
wlederholten Diebstähle, so wie wegen
kägens und bäugnens vor Gericht, ne-
ben der Werbindlichkeit zum Ersatz des
Schadens und zur Bezahlung der Hafs-
Azunge= und Untersuchungskosten, zu
sechs zehunmonatlicher Zuchthausstrafe
mit derber Zächtigung bei ihrem Ein-
beitt und zu nachheriger achtmonat-
licher Verwahrung in einem Zwangs=
Acbeitshause, verurtheilt werden.
Am 31. Dee. wurde;
9. Erhard Herrmann, von Entingen,
Oberamts Horb, wegen zuféllig tbdlich
tewordener an dem nun versterbenen
Gregor Lipp, von Endingen, verübter
Klrperverletzung in Betracht der vor-
liegenden mildernden Momente, we#e#n
der Verbindlichkeit zum Ersatz der Kur-
Kosten, auch Erstattung seiner Haft-
Azungs= und sämtlicher Untersuchungs-
kosten, mit viermonatlicher Fe-
Ktungs-Arbeltsstrafe belegt;
10. Christiana Morgaretha, Ehefrau des
Fuhrmanns Jakob Kalbfell zu Ti-
bingen, wegen mehrerer zwar kleiner,
aber gewerbsmäáßig verübter Diebstäble,
veben der Verbindlichkeit zum Ersatz
des Schadens und zu Bezahlung der
Haft-Azungs= und Untersuchungskosten
zu viermonatlicher Zuchthanzstrafe
verurtheilt.
2s.) Cioil = Senat.
Am z. Der. ist:
die von Joseph David zu Mühringen
ergriffene Berufung gegen ein von dem
vormaligen Oberamtsgerichte zu Horb
ausgesprochenes Erkenmniß, in der Klag-
sache des Canditors Schweikhardt zu
Täbingen gegen denselben, eine Waa-
ren-Forderung betreffend, wegen Ver-
säumung der zu Einreichung der Be-
schwerdenschrift peremtorisch anberaumten
zweiten Frist, als verlassen erklärt, und
Appellant in die Kosten der Appella=
tions= Instanz verfällt;