Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

Nro. 40. 
Königlich-Württembergisches 
Staats- und Negierungs: Blatt. 
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— den 28. Jaic 1820. 
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— 
* 4——.– 
I. Unmittelbare Königliche Deecrete. 
Kein e. 
I. Verfügungen ver Departements. 
Des Justiz-Departements. 
Die in dem Monat Juni 163### von den Gerichtshböfen des Königrelchs ausgesprochene Erkennenisse 
betressend. 
In dem verstossener Monar Juni sind von sämtlichem Gerichtshbfen des Ki- 
ulgrelchs nachstehende Erkenmrisse ansgefprochen worden, wobei im Allgemeinen bemerkt 
alrd, daß. nur solche Urtbeile der Criminal-Gerichts-Stellery in das Staats: und 
Regierungs.-Blatzz ausgenommew werden „, wodurch eine längere , als dreimonatllche 
Freiheits = Strafe erkanns wird. 
4) Obertribunal. 
7. Criminal = Senat. 
Am 6. Juni wurse: « in untersuchung gekommenen Sophle 
1. In der Rekurssache der zu eudwlgss Hintn-, von Wahlhelm, das ven dem 
burg wegen Dlebstahls, Unzucht u. l. w. Criminal-Senate des. Gerlchtshofs in
	        
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