Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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IV. Gerichtshof für den Donau-Kreis. 
1.) Criminal- 
Am 6. Dec. wurden: 
1. Die bei dem Kbnigl. Oberamtsgerichte 
keutkirch, in Verbaft und Untersuchung 
#ckemmenen Inquisiten: 
a) Maihias Rlehl, angeblich von Troch- 
telfingen, wegen Urheberschaft bei ei- 
nem Raube und wegen mehrerer zum 
Theil unter erschwerenden Umstaͤnden 
verübter Diebstähle, unter Berück- 
sechtigung des erftandenen Arrests und 
der bei dem Reaube eintretenden Mil- 
derungs-Gründe, noch zu einer Fe- 
stungs-Arbeitsstrafe von drei Jah- 
feren und acht Monatenz; 
b) Vinzenz Fortner, von Mühlbeim, 
Oberamts Tuttlingen, wegen Mitur- 
beberschaft bel einem Raube, mehre- 
rer zum Dhbeil unter erschwerenden Um- 
Bänden begangener Diebsichle und Ehe- 
bruchs, unter Berücksichtigung der bel 
dem Naube eintretenden Milderungs- 
tzründe und des erskandenen Arrests, 
zu einer Festungs-Arbeitsstrafe von 
wwei Jahren neun und einen 
balben Monat:; 
e) Alois Klinger, von Catzis, im 
Kanton Graubuͤndten, wegen Mitur- 
heber schaft hei einem. Raube, Dieb- 
Senat. 
stahls und Vagabunditaͤt, unter Be- 
rücksichtung der bei dem Raube eintre- 
tenden Milderungsgründe, befonders 
auch der Jugend des Ingquisiten und 
des erstandenen Arrests, noch zu einer 
seiner Körper-Beschaffenheit angemes- 
senen Festungs, Arbeitsstrafe von ei- 
nem Jahr und acht Monaten, und 
nachheriger Heimweisung in den Wohn- 
ort seines Vaters verurtheilt; auch 
getgen diese Inquistten wegen Erstat- 
tung des gestifteren Schadens und der 
Kosten in dleser noch ## weltere Mit- 
schuldige umfassenden Untersuchungs- 
sache das angemessene verfütt; 
2. gegen Anton Konrad, von Landehut, 
im Kbnigreiche Basern, wegen wieder- 
bolrer Fälschungen, wiederholten Conecu- 
binats und Vagirens, auch Widersetz= 
lichkeit gegen einen Polizeidiener und Lä- 
gen vor Gerichr, unter. Verfällurg in 
die Untersuchungekosten und unter Ver- 
behalt eines Strafzusatzes, für den Fall 
einer sich ergebendem höheren Verschul- 
dung, zu achtmonatlicher Festungs- 
Arbeitsstrafe und nachberiger Ausweisung 
aus dem Konigreiche erkanni; 
5. Johann, Adam Kies, v#n Nellingen,
	        
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