Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

uben erwähnten Verordnung angedeuteten 
Kenminisse sich erworben haben, und die 
Dfarr.= Aemter die Schüler welche sich an 
ausländischen Lehr= Anstalten aufhalten, 
anzuweisen, ssich vierzehn Tage vor der 
Dräfung bel dem katholischen Dekan, als. 
Vorstand der Prüfungs-Commisston, schrift- 
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lich zu melden und am Tege vor der Prü- 
fung unfehlbar einzusinden, indem künfilg 
keine außerordentliche Prüfung mehr ge- 
stattet wird. 
Stuttgart den 5. August 1820. 
Süekind. 
b! Die Prüfimg für die Aufnahme in den l###bolischen Cormlkt zu Tühingen betressend. 
In Erwägung der Verordnung vom 
29. Juli v. J., Staats= und Rehierungs- 
Blatt Nro, 49, wird bekannt gemacht, 
daß die Pröfung der Schüler, welche noch 
vollendetem Gönnastal-Uncerricht die Auf- 
nahme in den katholischen hbhern Conolkr 
in Tübingen nachzusuchen gedenken, den 
8. August dleses Jahrs in den Städten 
Elmwagen und Nonwelk vorgenommen 
werde. 
Diejenigen Schuͤler welche sich nicht 
schon an dlesen besden Orten aufhalten, mir 
Ausnahme der Schüler des Gymnasums 
in Stiitgart, haben sich längstens am 
Tage vor der Präfung bel dem Rekter zu 
melden. 
Dle Kenntnisse welche bek dleser Pruͤ- 
sung gefordert werden, sind im f. 3. der 
Verordnung vom 10. August 138, Staats- 
und Reglerungs-Blat##Nro. 46, ange- 
geben, 
Diie katholische Pfarr-Aemter werden an- 
gewkesen, hievon die zur Aufnahme ge- 
ekgneten Schüler ihres Pfarr-Bezlrks, 
wenn sie sich an elnem ausländischen Gym- 
nastum aufhalten, sogleich zu verständigen. 
Suntgart den 3. August 1870. 
Suͤstind. 
B.) Des Kriegs-Departements 
Der Khalgt. Kriegs-Abmkulfstratsons= Sertson. 
Oie Milirär = Vorspa#skosten = Verzeichnigse detreffend. 
WVon mehreren Oberämtern stehem die 
Milike= Vorspannskosten Verzeichnisse 
vom 1. Julb 189 bis lette# Jum 180 
thells vom ganzen Jahr, theils von ein-
	        
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