Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

II. Von der Gefäll= Steuer. 
Die Gefäll-Fassionen sind von den Ge- 
fäll-Besitzern unentgeldlich zu fertigen; wenn 
aber einzelne Verwalter von Gemeinde- 
und Sitftungs-Vermögen die zu Entwer- 
fung derselben erferderliche Fähigkelt nach 
dem Erkenntniß der Oberämter nicht be- 
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siben sollten, so ist dieses Geschäft durch 
den Aktuar der Kapital-Steuer-Aufnahme-= 
Deputation auf Kosten der ktreffenden 
Administrations, Kasse besorgen zu lassen. 
Die Sammlung und Prüfung dieser 
Fasssonen ist von den Oberämtern unent- 
geldlich zu besorgen. 
Eben so liegt 
III. 
den Obermtern die Besoldungs- und 
Penslons= Steuer-Aufnahme ohne eine be- 
sondere Kostens-Anrechnung ob. 
Indem man hier nochmals auf den F. 37 
des Gesetzes, nach welchem jede unrichtige 
Angabe in Abslcht auf den wirklichen Zeit- 
Aufwand als eine Fälschung bestraft wird, 
hingewiesen haben will, wird den Com- 
mun-Rechnungs-Repvisoren, welchen die 
rüfung der Kestens-Anrechnung nach dem 
9. 31 des Gesetzes übertragen ist, hierdurch 
noch besonders zur Pflicht gemacht, daß 
sie, um beuriheilen zu koͤnnen, ob nicht hie 
und da das Geschaͤft auf eine, nicht zu 
rechtfertigende Weise ausgedehnt worden 
sep, sich nicht nur von dem Oberamt dle 
Aufnahms-Drotokolle mittheilen lassen, son- 
dern vorzüglich auch auf die Größe der 
Inwohnerschaft eines Orts und auf anderc, 
bei dem Kapltal-Steuer-Aufnahms-Ge- 
schaft vorkommende besondere Anstände ihr 
Augenmerk richten sellen. 
Endlich wird noch die Belohnung der 
Commun-Nechnungs-Revisoren für das 
dießfallsige Geschäft auf einen und einen 
balben Kreuzer von jedem Gulden der 
Kosten, nach dem unrevldirten Betrag der- 
selben, festgeserzt und verordnet, daß der 
Betrag dieser Reoistons = Gebühr eben so, 
wie die Kosten der Aufnahme ven dem 
Kapltal-Steuer-Ertrag in jedem Ober- 
amis= Bezirke sogleich in Abzug gebracht 
werde. 
Stuttgart den 16. August 1870. 
Jäger. 
  
Dienst-Erledigung. 
Den 3. d. M. ist der Ober-Inspektor 
des Zwangs-Arbeitshauses in Eßlingen, 
Advokat Kaufmann, gesterben.
	        
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