6. der bei dem Oberamtsgerichte Ravens-
burg in Unrersuchung gekommene Joseph
Hirscher, von Dennenmoos, wegen
Ueberschreitung seiner Dienst-Instruction
und gefährlicher Widersevlichkeit gegen
einen Forstdiener und damit verbundener
Verwundung desselben, neben der Ent-
lassung von der ihm übertragenen Flug-
schützen-Stelle, und Verbimdlichkeit zum
Ersatze aller Kosten, zu einer fünfmo-
natlichen Festungs-Arbeltsstrafe, mit
Räcksichtnahme auf selne kbrperliche Be-
schaffenhel#t.
Am 17. Jull wurde:
7. Constantia Dreher, von Bruͤel, welche
bei dem Oberamtsgerichte Wangen in
Untersuchung kam, wegen heimlicher
Beherbergung von Dieben und Beguͤn-
stigung mehrerer Diebstaͤhle, neben Ver-
urtheilung in sämtliche Kosten, mit
sechsmonatlicher Zuchehausstrafe zu
Ludwigsburg belegt;
6. gegen die Veronika Moll, von Hun-
dersingen, Oberamts Ehingen, wegen
wiederhelten Vaglrens und Bettelns,
neben Verfällung in sämtliche Kosten,
Einschließung in das Zwangs-Arbeits-
baus zu Ulm bis zu erprobter Bes-
serung, wenigstens aber auf fünf Mo-
nate erkannt;
9. gegen den bei dem Oberamtsgerichte
Gbppingen in Untersuchung gekommenen
Schultheißen Maler, von Schlath,
wegen Fälschung elner öffemtlichen Ur-
kunde und Verletzung seiner Amtspflicht,
neben Entsetzung von seiner Stelle und
Unfähigkeits-Erklärung zu elnem bffent-
lichen Amte, eine zweimonatllche Fe-
stungsstrase mit angemessener Beschäf-
tigung ausgesprochen.
Am 2o. Juli ist:
10. gegen Johann Eberhard Heß, von
Kirchheim, wegen wiederholter schwerer
Injurien gegen seinen Vater und fort-
gesetzten afotlschen Lobens, neben Zuschei-
dung sämtlicher Kosten, eine viermo-
natliche Arbeitsstrafe in dem Zwanss-
Arbeitohause zu Ulm erkannt worden.
Am 31. Juli wurden verar-
tbeilt:
V#i. die bei dom Oberamtsgerichte Geppin-
gen in Untersuchung gekommenen In-
quisiten Jung Georg Friedrich Stähle
und Michael Herb, von Börtlingen,
wegen thärlicher und gefährlicher, aus
Nache über die Anzeige eines Waldfre-
vels begangener Mißhandlung des berr-
schaftlichen Streifers Gottfried Braun
daselbst, jeder unter Verurtheilung in
einen angemessenen Theil der Kosten, zu