Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

Ausnahme von diesen gesetzlichen Bestim- 
mungen verlangen, ohne besonders erheb- 
liche und amtlich bescheinigte Umstaͤnde 
kuͤnftig unberuͤcksichtigt bleiben werden. 
Man gibt den Geistlichen, wie ouch den 
Vorständen und Lehrern der Gomnasisen 
und latelnischen Schulen auf-, hlerüber 
die Schüler und deren Eltern zu verstän- 
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digen, und unstakthafte Gesuche, mit wel- 
chen der Kdnigl. Studiemath in neuerer 
Zeit auf eine höchst lästige Welse in Menge 
bebelligt wird, nicht zu veranlassen und zu 
befbrdern, sondern vielmehr durch Erin- 
nerung an das Gesetz zu verhindern. 
Stuttgart den 11. Sept. 1820. 
Süskind. 
—B.) Der Ministerien des Innern und der Residenz-Polizei. 
Bekanntmachung wegen Bestimmung von Prämlen, als Relse Kosten Entschädigung, für diejenige 
Pe##is-Bewerber bei dem landwirehschafelichen Feste, welche aus entfsrmeiren Gezenden des Koͤnig- 
reichs anwesend find. 
Um den Landwirthen in entfernteren 
Gegenden des Königreichs dle Theilnahme 
an dem dlesjährigen landwirthschaftlichen 
Feste in Kannstadt zu erleichtern; und um 
die Zahl der Preis Bewerber moͤglichst 
zu vermehren, sind zur Verthellung unter 
diejenige Preis-Bewerber, melche aus 
entfernteren Gegenden des Kdnigreichs an- 
weseud sind, acht Prämien, als Reise- 
Kosten= Entschödigung (sogenannte Weit- 
prelse) unter nachstehenden Bestimmungen 
ausgesetzt worden: 
1) Eine Prämie kann nur derjenige 
Preis= Bewerber erhalten, dessen Wohn- 
or!, wenn er sich mit Pferden um den 
Preis bewiröt, wenigstens fünfzeyen, und 
wenn er mit Stieren, Kühen oder Schaa- 
fen denselben erlangen will, wenigstens acht 
Stunden von Kannstadt emfernt ist, und 
dessen Pferd oder Vieh zuglelch von dem 
Schau-Gericht als zur Preis-Bewerbung 
geeignet, anerkannt worden ist. 
:) Den Vorzug unter den für die aus- 
gesetzten Prämiecn beféhigten Preis = Be- 
werbern bestimmt die grßere Entfernung 
der Wohnorte. Die Entsernung selbst wird 
nach den festgesetzten Post= Stonden be- 
rechnet. 
5) Ein Preis= Bewerber, dem bei dem 
Fest ein Preis von 5 oder mehr Dukaten
	        
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