Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

heiten bei dem Gante ihres Mannes ab- 
gewiesen wurde, verworfen worden; 
17. in der Appellationssache von dem vor- 
maligen Oberamtsgerichte Riedlingen 
zulschen Franz Deutelmoser daselbst, Kl. 
Anten, und den Erben des Benedikt 
Kleber von da, Bekl. Aten, die Beru- 
fung wegen versäumter peremtorischer 
Frist zu Elnreichung der Beschwerde- 
schrift, unter Verurtheilung des Anten 
in die Kosten dieser Instanz, für ver- 
lassen erklärt worden. 
Endlich wurde: 
18. in der Rechtssache zwischen der Ge 
meinde Oberdischingen, Kl. Produzemtin# 
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und dem Grafen Schenk von Ca- 
stell, Bekl. Drodukten, nach geführ- 
tem Beweise durch Urtheil zu Recht 
erkannt, daß der Beklagte den Ge- 
-meinde-Mitgliedern zu Oberdischingen, 
den Schaaftrieb auf dortiger Markung, 
jedoch nur mit sogenannten Zaupel- 
Schaafen zu gestatten schuldig sey, da- 
gegen rücksichtlich des Pfdrchrechts von 
der Klage enibunden seyn solle, unter 
Vergleichung der Projzeßkosten. 
Stuttgart den 21. Jan. 1820. 
Maucler.
	        
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