Oberamts-Bezirken find dergestalt anzuordnen,
daß die erste Aushebung in dem
Kreis-Bezirke den der :. März vorgenommen,
und sodann mit den weitern
Aushebungen in den übrigen Oberamts-Bezlrken
ununterbrochen fortgefahren wird.
Ueber die Zeit-Eimbeilung, die Rundreisen,
die Zusammensetzung des Kreis-Rekrutirungsraths
u. s. w. werden übrigens
die Kress-Reglerungen auf die ihnen diesfalls
ertheilten besondern Instruktionen verwiesen.
F. 58.
Was dle Verladung zur Ausbebung
betrifft, so wird solche denjenigen Militärpflichtigen,
welche bei der Berichigung
der bisten und der Ziehung des Looses erscheinen,
oder ihren dabei anwesenden Eltern,
Vormündern oder sonstigen Stellvertretern
mündlich instnuirt.
Die äbrigen, welche bei der Berichtigung
der Listen und der Ziehung des Looses
weder selbst zugegen sind, noch durch
andere vertreten werden, nd auf die s. 17
dieser Instruktion angegebene Art bffentlich
vorzuladen, zu welchem Ende der
Oberamtmann die Namen der Vorzuladenden
der Registratur des Ober-Rekrutirungsraths
ungesäumt anzuzeigen hat, so daß die
Anzeige spätestens den 9. Februar einlauft.
59.
Die Aushebung wird in jedem Oberamts-Bezirke
in dem Orte, wo das Oberam
seinen Sitz hot, (Oberamtsstadt, Hauptort)
vorgenommen.
Der Gegenwart der Ortsvorsteher bedarf
es nicht, mit Ausnahme derjenigen, welche
als Mitglieder der Amts-WVersammlung
zu Beisitzern des Kreis-Rekrutirungsraths
gewählt werden. CArt. 11 des Gesetzes).
.Bbo.
Die Verhandlungen des Kreis-Retrutirungsraths
besteben zunächst darin, daß er
über die Befreiungsgründe erkenne, und
biernach das Comtingent ausschelde.
Was nun das Erkenntniß über die Befreiungsgründe
betrifft. so ist hiebei zur
Befbrderung des Geschäfts folgendermaßen
zu verfahren.
Zuerst wird über die Befreiung derer,
erkannt, welche das vorgeschriebene Meß
nicht haben.
Es sind daher diejenigen, denen dieser
Befreiungsgrund voraussichtlich zu staten
kommt, zu messen, zu welchem Ende das
Meß unverrückt auf 5 Fuß 5 Zoll zu stellen
ist.
Da nämlich die Entscheldung nicht von
der genauern Bestimmung des Messes,
sondern überhaupt nur davon abhängt, ob-