Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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Nro. 6. 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakt. 
— 
Freitag den 11. Februar 1820. 
— 
I. Unmittelbare Königliche Decreke. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Der Departements des. Innern und des Krieges. 
Des Ober-Rekrutirungsraths. 
Veschlus der pag. 813 des Staats= und Regie- 
rungs-Blartes vom Jahr 1619 abgebroche- 
nen Instruktion zu Vollziehung des Rekru- 
nrungs= Gesetzes vom 7. August 2819. 
Viertes Kapitel. 
Ver der Aushebung und der Nach- 
aushebung. 
s. 66. 
In dem Laufe des Monats Januar be- 
achrichtigt die Kreis. Reglerung die Ober- 
ämter ihres Bezirks, an welchem Dage in 
jedem derselben die Aushebung vorgenom- 
men wird. 
Diese Benachrichtigung muß zeitig ge- 
nug geschehen, damit sie den Oberémtern 
noch vor dem Tage zukomme, an welchem-' 
die Berichtigung der Listen und die Zie- 
hung des Looses vorgenommen wird. 
57. 
Die Aushebungem im den verschiedenemn
	        
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