Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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4. Anna Maria Käbler, von Gränthal, 
einer drel und einbolbmonalli- 
chen Festungs-Arbeitstrefe. 
Am 4. September ist: 
4. Jaskob Friedrich Wur er, von Alten- 
stoig, Oberamts Reagold, wegen kleinen 
Dlebstahls, sodann wegen Attentats elnes 
ausgezgelchneten Dlebstahle und wegen 
Vagirens, in Betracht der von ihm we- 
gen Elsgemhums= Beecinträchtigung schon 
mehrfältig erstandenen peinlichen Stra- 
fen, neben Verfällung in seine Hafte 
Azungs= und sämtliche Untersuchungs- 
Kosten zu eln und einhalbjährlger 
Zuchthausstrafe mit Willkomm und zu 
nachheriger wenigstens neunmonatli- 
cher Einschlleßung In ein Zwangs-Ar- 
beltshaus verurtheilt worden. 
Am 7. September wurde: 
5. Die zu Nürtingen in Untersuchung ge- 
kommene ledige Anna Maria Küm- 
merle, von Eßlingen, wegen wieder- 
bolter Betrügereien, neben der Verbind- 
lichkeie zu Erstattung ihrer Verhaft- und 
sämtlicher Untersuchungs-Kosten zu ein- 
jahriger Zuchthausstrafe und nachheri- 
ger Einschließung in ein Zwangs--Ar- 
beltshaus auf wenigstens sechs Monate 
verurthellt, und zugleich verfügt, daß sle 
nach deren Erstehung unter besondere 
Lellzelliche Aufsicht gesetzt werden solle 
Oberamts Freudenstadt, wegen Verheim- 
lichung ihrer Schwangerschaft, verschul- 
deter hülfloser RNlederkunft und dadurch 
bewlrkter Tüdtung ibres neugeborenen 
Kindes, neben der Verbindlichkeit zu 
Erstattung sämtlicher Arrest= Azungs-= 
und Untersuchungs-Kosten zu einer ein- 
j145rigen Zuchthausstrafe verurthelle. 
Am 2½1. September wurde: 
5. Catharina Mader, von Unterjesin- 
gen, Oberamts Herrenberg, wegen wle- 
derhelten Ehebruchs, neben dem Ersatze 
sämtlicher Untersuchungs-Kosten mit 
einer zwanzigwöchigen JZuchthaus- 
strafe belegt. 
Am 15. September wurde: 
6. Jakob Baumann, von Iselshausen, 
Oberamte Neuenbürg, wegen zweier 
ersten und einfachen Diebstähle, von 
welchen der eine die zum gesetzlichen 
Begriff eines greßen Diebstahls erfor- 
derliche Summe übersteigt, in Be- 
tracht, daß derselbe wegen gleichen Ver- 
gehens schon elne Correction erlitten hat, 
neben der Verbindlichkelt zum Ersotze 
des verursachten Schadens und zur Er- 
stattung seiner Haft-, so wie der Unter- 
suchungs-Kosten, zu viermonatlicher 
Festungs-Arbeltsstrafe verurtheilt.
	        
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