Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

sechsmonatlichen Festungs= Arbeits. 
strafe, und 
b. die bereits im Zuchthaus befindliche 
Kunlgunda Pfister, von Staig, Ober- 
emts Wiblingen, wegen gleichen Per- 
gehens, neben Verfällung in die an- 
dere Hälfte der Kosten, zu fernerer 
sechswonatlichen Zuchthauostrafe zu 
kudwigsburg. 
Am 13. September wurde: 
10. gegen Johann Georg Mattmonn, 
von Moosbpurg, Oberamts Niedlingen, 
welcher bei dortigem Oberamtsgerichte in 
Untersuchung gestanden war, 
nächsten Versuchs der Nothzucht., unter 
Verurthellung in sämtliche Kesten, eine 
zweljährige Festungs-Arbeitsstrafe er- 
kannt. 
Den 24. September: 
11. gegen Joseph Treff, von Ihny, Ober= 
amts Wangen, auf die von dem Ober- 
amtsgerichte Wangen geführte Unter- 
suchung, wegen zwar kleinen, aber qua- 
lifzzirten und in Genossenschaft verühten 
Diebstahls, dessen derselbe seines elus- 
neus ungeachtet für überwiesen ongenom-= 
men wurde, neben Verfällung in dle 
Umersuchungs-Kesten, eine drei= und 
einhalbmonatliche Festungs-Arbeits- 
strafe. · 
615 
wegen 
Am 33. September 
wurden 
verurtheilt: 
1:- der bel dem Oberamtsgerichte Kirchheim 
in Untersuchung gekommene Ferdinand 
Liebler, von Cckwaͤlden, Oberamts 
Kirchhelim, wegen mittelbarer Urbeber- 
schaft an der Entweichung der Eva Haag, 
von Veinau, aus dem Atrest, wegen plan- 
maͤßig mit derselben zu Stand'gebrachter 
Emweschung auf dem Transpart, wegen 
Mitwissenschaft und Genehmsgung elnes 
von gedachter Haag verübten klesnen und 
elnfachen. Dlebstohls, auch eines von der- 
lelben begangenen kleinen Beirugs, we- 
gen zum zweltenmal wirderholten Con- 
cublnats, und zum drittenmal wleder- 
bolter Landstreicherel, dann wegen Ane 
Labe eines falschen Namens und Ge- 
burtsorts, auch mehrerer Lücen ver 
Gerlche, neben Zuscheidung seiner eige- 
nen Arrest= und Azungs= und der Hälfte 
der Untersuchungs-Kosten, zu einer 
Züchtlgung mit 15 Stockstrei##en dann 
u einer einjährigen Festungs-Arbeits-- 
strafe und nachherlgen, Rekluston in ein 
Zwangs-Arbeitshaus bie zu erprobter. 
Besserung, und wevigstens auf s echs 
Monate; 
15. der bei demselben Ob eramtsgerichte 
in Untersuchung gekommene Friedeich.
	        
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