Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innernr 
des Ministerium des Innern. 
Wegen Erhekung der Brand-Eutschädtsunss. Gelder von den Amtspflegem. 
Man hat dle Erfahrung gemacht, daß 
mehrere Oberamtepfkegen dle Brand-Ent- 
schcdigungs-Gelder sogleich nach der De- 
kretur, wenn schon ver Verungläckte noch- 
nicht im Bauen begriffen ist, bei der 
Hauptkasse erheben, und bfters Jabre lang 
liegen lassen, bis sie verwendet werden- 
e#nen. 
Da es aber, wenn die Entschädsgungs- 
Gelder früher, als das Bedürfniß elntritt, 
erhoben werden, der Kasser zum Nachthell. 
gereicht, iudem die auf Verzinsung aus- 
stehenden Gelder derselben im solchem Fall- 
ohne Noth aus dem Interesse gezogen wer- 
Ven: so wird den Königl. Oberämrerm auf- 
gegeben, die Amtspflegen anzuwrisem, daß 
se dle Brand-Entschsdlgungs- Gelder nicht- 
früher, als sie deren zur Unterstützung der 
Verunglückten zum Behufe des Bauens 
beduͤrfen, /bei der Hauptkasse erheben, und 
sich hleruͤber mit gemelnderaͤthlichen. Urkun- 
den unter oberamtlicher Beglaubigung aus- 
gelsen sollen. 
Uebrigens baben die Königl. Obermter 
Sorge zu tragen, daß die abgebrannten 
Gebsude, sobald es dle Kräfte der Ver- 
unglückten erlauben, wieder aufgebaut wer- 
ven, und Hlerunter den 9. —1 der Brand- 
Versicherungs-Ordnung, wornach solches 
n der Regel innerhalb elines Jahres ge- 
schehen soll, pflichtmäßig zu beobachten. 
Stuttgatt den: 14. November 1820. 
— 
v. Otit . 
b) Ernennung. zu lebenslänzlichen Mitgliederm. der erslen Kammer der Stände .. Versämmlung. 
Seine Kinigliche Mojestät haben 
vermdge Dekreto vom 19., d.. M. 
den Staats-Mlnister, Oberst· Kammer- 
herrn, Grafen v. Zeppelln, 
den General-Major, Grafen v. Bis- 
mark, Gesandten cm Geoßherzogl. Bas 
denschen Hofe„ 
den Vice-Präsldenten, Staatsrath, Frei 
herru#v.= Schmis-G'yllenburg, und 
Deen Reglerungs-Drösidenten, Stoatereth 
v. Mohl, zullebenslänglichen. Mlsgliedern 
de¼ ersten Kammer der Stände-Versomm- 
lung zu ernennen geruht. 
Snntgart den 20. Ngoember 1820. 
v. Otte.
	        
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