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II. Verfügungen der Departements.
Des Departements des Innernr
des Ministerium des Innern.
Wegen Erhekung der Brand-Eutschädtsunss. Gelder von den Amtspflegem.
Man hat dle Erfahrung gemacht, daß
mehrere Oberamtepfkegen dle Brand-Ent-
schcdigungs-Gelder sogleich nach der De-
kretur, wenn schon ver Verungläckte noch-
nicht im Bauen begriffen ist, bei der
Hauptkasse erheben, und bfters Jabre lang
liegen lassen, bis sie verwendet werden-
e#nen.
Da es aber, wenn die Entschädsgungs-
Gelder früher, als das Bedürfniß elntritt,
erhoben werden, der Kasser zum Nachthell.
gereicht, iudem die auf Verzinsung aus-
stehenden Gelder derselben im solchem Fall-
ohne Noth aus dem Interesse gezogen wer-
Ven: so wird den Königl. Oberämrerm auf-
gegeben, die Amtspflegen anzuwrisem, daß
se dle Brand-Entschsdlgungs- Gelder nicht-
früher, als sie deren zur Unterstützung der
Verunglückten zum Behufe des Bauens
beduͤrfen, /bei der Hauptkasse erheben, und
sich hleruͤber mit gemelnderaͤthlichen. Urkun-
den unter oberamtlicher Beglaubigung aus-
gelsen sollen.
Uebrigens baben die Königl. Obermter
Sorge zu tragen, daß die abgebrannten
Gebsude, sobald es dle Kräfte der Ver-
unglückten erlauben, wieder aufgebaut wer-
ven, und Hlerunter den 9. —1 der Brand-
Versicherungs-Ordnung, wornach solches
n der Regel innerhalb elines Jahres ge-
schehen soll, pflichtmäßig zu beobachten.
Stuttgatt den: 14. November 1820.
—
v. Otit .
b) Ernennung. zu lebenslänzlichen Mitgliederm. der erslen Kammer der Stände .. Versämmlung.
Seine Kinigliche Mojestät haben
vermdge Dekreto vom 19., d.. M.
den Staats-Mlnister, Oberst· Kammer-
herrn, Grafen v. Zeppelln,
den General-Major, Grafen v. Bis-
mark, Gesandten cm Geoßherzogl. Bas
denschen Hofe„
den Vice-Präsldenten, Staatsrath, Frei
herru#v.= Schmis-G'yllenburg, und
Deen Reglerungs-Drösidenten, Stoatereth
v. Mohl, zullebenslänglichen. Mlsgliedern
de¼ ersten Kammer der Stände-Versomm-
lung zu ernennen geruht.
Snntgart den 20. Ngoember 1820.
v. Otte.