Stande gekommen ist, bemerkt, daß in der
vorgeschriebenen Anzeige der mit einem
adelichen Gute verbundenen Rechte und
Vorzäge, bei der Rubrik: „herr schaft-
liche Rechte“, es genüge, wenn die
Klasse, die für dieselben angesprochen wird,
und der Rechtstitel, worauf solche Ansprü-
che sich gründen, nebst den besondern Ver-
haͤltnissen, die eiwa dabei Statt sinden, mit
der gehdrigen Bestimmthelt angefuͤhrt wer-
den.
Uebrigens wird den Kreis-Reglerungen
und der hlesigen Stadt-Direktion aufge-
. Weiterer Nachtrag zu dem provisorischen
Verzeichniß rirterschaftlicher Familijen.
Der Ober-Finanzrath von Spiteler
ist als Bestser des im Schwarzwald-Kreise
zelegenen, dem Reichsstifte Marchthal vor-
mals zugehdrig gewesenen Gurs Ammern in
das provisorische Verzeichniß der zum ritter-
4
tragen, nach Ablauf des Termins bel un-
verwellter Vorlegung des Resultats, dleje-
nigen nahmhaft zu machen, welche diese
wiederholle Aufforderung gegen besseres Er-
warten unbeachtet lassen, damit wegen Voll-
#iehung des angedrohten Nachtheils sofort
die geeignete Einleitung getroffen werden
kann.
Stuttgart, den 3. Jan. 1820.
d. Otto.
schaftlichen Adel des Königreichs gehbrigen
Familien (Staats= und Regkerungo-Blatt
Nro. 35.) nachträglich gufgenommen
worden.
Stuttgart den 4. Januar 1670.
. Otte.
2. Universitaͤt Tuͤbingen.
Bekannemachung der Saperattendenz des neuen
" Baues in Tübingen.
lien errichtet sind, veranloßt das Inspects=
, HatspdesMartiniaijischm»Stipen-
Die selt mehreren Jahren zunehmende diums (sogenannter neuer Bau) in Tuͤbin-
Konkurrenz der Studirenden zu den Stiftun= gen, sowohl um manche Familien nicht mit
gen, welche theils fuͤr Arme, theils fuͤr Fami- vergeblichen Anfragen und Empfehlungen iu.