Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

Stande gekommen ist, bemerkt, daß in der 
vorgeschriebenen Anzeige der mit einem 
adelichen Gute verbundenen Rechte und 
Vorzäge, bei der Rubrik: „herr schaft- 
liche Rechte“, es genüge, wenn die 
Klasse, die für dieselben angesprochen wird, 
und der Rechtstitel, worauf solche Ansprü- 
che sich gründen, nebst den besondern Ver- 
haͤltnissen, die eiwa dabei Statt sinden, mit 
der gehdrigen Bestimmthelt angefuͤhrt wer- 
den. 
Uebrigens wird den Kreis-Reglerungen 
und der hlesigen Stadt-Direktion aufge- 
. Weiterer Nachtrag zu dem provisorischen 
Verzeichniß rirterschaftlicher Familijen. 
Der Ober-Finanzrath von Spiteler 
ist als Bestser des im Schwarzwald-Kreise 
zelegenen, dem Reichsstifte Marchthal vor- 
mals zugehdrig gewesenen Gurs Ammern in 
das provisorische Verzeichniß der zum ritter- 
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tragen, nach Ablauf des Termins bel un- 
verwellter Vorlegung des Resultats, dleje- 
nigen nahmhaft zu machen, welche diese 
wiederholle Aufforderung gegen besseres Er- 
warten unbeachtet lassen, damit wegen Voll- 
#iehung des angedrohten Nachtheils sofort 
die geeignete Einleitung getroffen werden 
kann. 
Stuttgart, den 3. Jan. 1820. 
d. Otto. 
schaftlichen Adel des Königreichs gehbrigen 
Familien (Staats= und Regkerungo-Blatt 
Nro. 35.) nachträglich gufgenommen 
worden. 
Stuttgart den 4. Januar 1670. 
. Otte. 
2. Universitaͤt Tuͤbingen. 
Bekannemachung der Saperattendenz des neuen 
" Baues in Tübingen. 
lien errichtet sind, veranloßt das Inspects= 
, HatspdesMartiniaijischm»Stipen- 
Die selt mehreren Jahren zunehmende diums (sogenannter neuer Bau) in Tuͤbin- 
Konkurrenz der Studirenden zu den Stiftun= gen, sowohl um manche Familien nicht mit 
gen, welche theils fuͤr Arme, theils fuͤr Fami- vergeblichen Anfragen und Empfehlungen iu.