Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

oder: 
„ ist nicht erschlenen. Sein Vater ver- 
„langt zwar seine Befreiung, weil er seln 
„ältester Sohn ist. Da aber' " 
CHler die Unstattheftlekelt der Befrelung 
kurz auszufuͤhren.) u. s. w. 
Uebrigens ist bei denen, welche vor- 
laufig bezeichnet werben, jedesmal zu 
bemerken, daß sie nicht erschienen stad, 
weil hlerauf die vorlaͤufige Bejelchnung 
wesentlich berubt. 
5.) Entscheidung: 
zeichnet.“ 
Entscheidungsgruͤnde (nach Perschle- 
denbeit des Falles) „„einziger Sohn. 
„Das Alter des Vaters, wovon die 
,„Befreiung abhängt, noch zweifelhaft. 
„ Der Vater verspricht noch einen Tauf- 
„schein beizubringen, um den er schon 
„vor geraumer Zeit in seinen Geburts- 
ort geschrleben.“ 
„Uebrigens diensttüchtig “ (falls näm- 
lich der Militärpflichtige anwesend und 
sonach besichtigt worden ist,) 
oder: 
„über dle Diensttüchtigkelt des N. konnte 
nicht erkannt werden, weil er nicht 
„bei der Aushebung erschienen.“ 
Bei den bedingungsweise Bezelchne- 
ten ist jedesmal anzumerken, ob sle dienst- 
tächtig erfunden worden, oder daß über 
„ bedlugungsweise be- 
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ühre Dlensttächtügkest, well ste nicht er- 
schleuen, alcht habe erkann# werden können. 
#. 75. 
In die Protokolle des Krels-Rekrutie 
rungsraths wird zunschst dasjenige, was 
die Verhandlung im Ganzen betriff#, auf- 
genommen. 
Für die Vechandlungen, welche die 
Milltsrpflchtlgen im Einzelnen betreffen, 
IK die sechste, siebente, achte und neunte 
Colonne der Zlehungsliste bestimme, welche 
als ergänzender Theil des Protokolls an- 
wusehen ist. 
Jedoch soll in dem Protekoll der wor- 
läusigen Verpslichtung derer, welche zur 
Elmreihung deftnitiv bezeichnet werden, 
mit persbnlicher Benennung der Einzel- 
nen Erwähnung geschehen. 
Auch soll in dem bei der Rachaushe- 
bung zu führenden Protekoll angeführt 
werden, welche Militrpflichtlgen jeden 
Tag vor dem Kreis-Rekrutirungsrath er- 
schienen sind. 
Da übrigens der Kreis-Rekratirungs- 
rath die erkennende Behbrde ist; so find 
die, auf die Befreiungsgründe sich be- 
jiehenden Beweisurkunden dem, für 
den Kreis-Rekrutirungsrath bestimmten 
Eremplar der Zlehungsliste beizulegen, 
und seiner Zeit in der Reglstratur der 
Kreis-Regierung aufzubewahren.