hat uͤtrigens der Oberamtmann alle, den
Militaͤrpflichtigen betreffenden, spaͤtern Ver-
fägungen (Seraferkenntnisse, Verlängerung
bder Dienstzeit u. s. w.) und sonstige No-
Aßzen einzutragen, welche in den bisherigen
Nekrutirungslisten in die Rubrik „Bemer=
kungen“ eingetragen worden.
s. B2.
Das Verfahren, welches hei der Aus-
scheldung des Contingents und dessen Er-
gänzung, sodann bel der Nachausbebung
und der Reoiston der Cemingentsliste zu
beebachten ist, wird durch das dleser In-
struktion angehängte Schema einer Con-
üngentsliste und nachstehende Erläuterun-
gen dieses Schema's anschaulich werden.
9. 83.
Die Contingentsliste wird unmittelbar
nach der Aushebung durch den Oberamt=
mann entvorfen, und in gedoppelter Aus-
fertigung entweder dem Kreis-Rekruti-
rungsrath voch während seiner Anwesenheir
zugestellt ade ohne Verzug an die Kreis-
Regierung engeschickt. Die erste, zweite,
dritte, viere und fünfte Colonne wird
durch den Oberamtmann bei Emwerfung
der Eiste, de sechste, siebte, achte und
neunte Colon## wird bel der Revision der
iste ausgefüllt.
s. 84.
In die Contingentsliste sind alle dieje-
nigen einzutragen, welche nicht wegen Dienst-
untüchtigkeit oder wegen Familien-Ver-
bältnisse von der Ausbebung freigesprochen
worden, daher sich die Contingentsliste
aus der sechsten Colonne der Zlehungsliste
bildet, wenn man nämlich die Freige-
sprochenen wegläßt.
Die wegen Berufs Ausgenommenen
werden in die Contingentsliste eingetragen,
well sle, wenn sie die Reihe der Aushe-
bung treffen wäürde, dem. Oberamtsbezirè
als gestellt an seinem Contingentiangerech,
net werden. CArt. 23 des Gesezes.)
F. 86. —
JudemSGemawirdvorausgesetzt, daf«
dasObenthinalleiviooMilnaiks
pflichtige zaͤhle, und 20 Rektuten zu stel-
len habe. «
Von jenen 100 Militaͤrpflichtigen osind
54 (die in dem Scheina übessprungenen
boosnummern) wegen Untaugüchkel! zum:
Militrdienst und wegen Familien-Ver-
haͤlmisse von der Aushebung freigesprochen
worden; es bleiben demnach 46 übrig, die
nach der Ordnung der Mummern (näm-
lich der durch das Loos bestimmten Rei-
benfolge) zum Cemingent oder dessen Er-
gänzung zu bezeichnen find.