Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

Von diesen 46 werden die 20 nleder- 
sten Nummern Cals die dem Oberamtsbezlrk 
zugeschledene Rekrutenzahl) zum Contin- 
gent, und die übrigen -6 Nummern zu def 
sen Ergaͤuzung bezeichnei. Die Loosnnm- 
mer 45 ist daber vererst (nämlich am 
Tage der Ausbebung) als dle Gränze des 
Contingente anzusehen. Weliter zurück (ge- 
ten die Nummer 1) kann sie in keinem 
Fall kommen, weil selbst dann, wenn alle 
noch der Revision unterworfene niederere 3 
Nummern Csorsnummern 6, 9, 15, 23f 
a8, 50, 36, 41,) in Gefolg der Nachaus- 
bebung zur Einreihung destmirid bezeichnet 
wärden, das Contingem nicht mehr als voll- 
äbblig ist. Eden aber, weil es möglich ist, daß 
b#e ange führten 6 Loosnummerm in Gefolg 
der Nachaushebung, sämtlich zur Einrei- 
hung deftultio bezeichnet werden; so darf 
die Gränze des Contingents vorerst (näm- 
lich am Tage der Aushebung) auch niche 
weiter (über Loosnummer 45) hinaus ge- 
rückt werdem. 
4. 86. 
Oi#e Gränze ded Eontingems (welche 
übrigens dem Gefagten zu Folge m#r als 
einn einstweitige zu berrachten ist) ist in 
dem Protokoll des Kreifs“Rekrutisungs= 
Leaths anzumerken, und die innerhalb vieser 
Gränze befindlichen desiniriv Bezeichneten 
Rekrutirungsratß 
I 
werden durch den Kreis- 
4 
sogleich mittelst Handgelübdes verpslichtet, 
und daß dieses geschehen, umer pershulicher 
Benennung der Verpslichteten in das Pro- 
bekoll aufgenommen. 
D# die Gränze des Contingents sich 
mlttelst der sechsten Colonne der Ziehungs- 
liste keicht bestimmen läßt, ohne daß man 
bierzu der Contingentsliste bedarf; so sel- 
len die Verhandlungen des Kreis-Rekru- 
trungsraths, und namentlich die Ber- 
pflichtung der zum Centingent desinitio Be- 
leichneten durch die Entwerfung der Con- 
tingensliste nicht aufgehalten werden. 
#. 9. 
Die böhern Loosnummern (von 46 ein- 
schließlich an in dem Schema) find olo. 
zur Ergänzung bezeschnet zu betrachten. 
Zwavy wäre unter den im Schema ge- 
machten Voraussetzungen unr der kleinere 
Tpeil derfelben erforderlich, um den durch 
die mbgliche Freisprechung obige: 3 koos- 
nummern entstehenden Ausfall zu decken. 
Man setze nämlich den Fak, daß so- 
wohl jene 8 boosnummern, ols die zur 
Ergänzung vorläufig und beding bezeichnete 
boosnummern 57, 58, 67, säntlich freige- 
sprochen würden; so würde m# doch nicht 
wester als bis zur Loosnummer 70 ein- 
schließlich vorzurücken hoben, um das Con- 
tingent vollzählig zu machen,
	        
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