Von diesen 46 werden die 20 nleder-
sten Nummern Cals die dem Oberamtsbezlrk
zugeschledene Rekrutenzahl) zum Contin-
gent, und die übrigen -6 Nummern zu def
sen Ergaͤuzung bezeichnei. Die Loosnnm-
mer 45 ist daber vererst (nämlich am
Tage der Ausbebung) als dle Gränze des
Contingente anzusehen. Weliter zurück (ge-
ten die Nummer 1) kann sie in keinem
Fall kommen, weil selbst dann, wenn alle
noch der Revision unterworfene niederere 3
Nummern Csorsnummern 6, 9, 15, 23f
a8, 50, 36, 41,) in Gefolg der Nachaus-
bebung zur Einreihung destmirid bezeichnet
wärden, das Contingem nicht mehr als voll-
äbblig ist. Eden aber, weil es möglich ist, daß
b#e ange führten 6 Loosnummerm in Gefolg
der Nachaushebung, sämtlich zur Einrei-
hung deftultio bezeichnet werden; so darf
die Gränze des Contingents vorerst (näm-
lich am Tage der Aushebung) auch niche
weiter (über Loosnummer 45) hinaus ge-
rückt werdem.
4. 86.
Oi#e Gränze ded Eontingems (welche
übrigens dem Gefagten zu Folge m#r als
einn einstweitige zu berrachten ist) ist in
dem Protokoll des Kreifs“Rekrutisungs=
Leaths anzumerken, und die innerhalb vieser
Gränze befindlichen desiniriv Bezeichneten
Rekrutirungsratß
I
werden durch den Kreis-
4
sogleich mittelst Handgelübdes verpslichtet,
und daß dieses geschehen, umer pershulicher
Benennung der Verpslichteten in das Pro-
bekoll aufgenommen.
D# die Gränze des Contingents sich
mlttelst der sechsten Colonne der Ziehungs-
liste keicht bestimmen läßt, ohne daß man
bierzu der Contingentsliste bedarf; so sel-
len die Verhandlungen des Kreis-Rekru-
trungsraths, und namentlich die Ber-
pflichtung der zum Centingent desinitio Be-
leichneten durch die Entwerfung der Con-
tingensliste nicht aufgehalten werden.
#. 9.
Die böhern Loosnummern (von 46 ein-
schließlich an in dem Schema) find olo.
zur Ergänzung bezeschnet zu betrachten.
Zwavy wäre unter den im Schema ge-
machten Voraussetzungen unr der kleinere
Tpeil derfelben erforderlich, um den durch
die mbgliche Freisprechung obige: 3 koos-
nummern entstehenden Ausfall zu decken.
Man setze nämlich den Fak, daß so-
wohl jene 8 boosnummern, ols die zur
Ergänzung vorläufig und beding bezeichnete
boosnummern 57, 58, 67, säntlich freige-
sprochen würden; so würde m# doch nicht
wester als bis zur Loosnummer 70 ein-
schließlich vorzurücken hoben, um das Con-
tingent vollzählig zu machen,