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gen verübten klelnen, ersetzten, aber qua- Unterm 30. Januar wurde:
lifzrten und zweiten Diebstahls, dessen 14. in Folge der ven dem Oberamtsgerichte
er für überwiesen angenommen wurde, Galldorf verhandelten Untersuchung:
urken Bezahlung sämtlicher Kosten, zu ·Michael Kettemann, von Mittel-
sebenmonaetllcher Festungsarbeit ver- Fischbach, Oberamts Galldorf, und
unb-ilt, dagegen wegen Bezüchts eines db) dbessen Stieftochter Catharina Röger,
ortübten weitern großen Diebstehls nach wegen ehebrecherischer Blutschande, un-
fruchtios erstandenen Zwangewmitteln von ter Berücksichtigung der vorllegenden
der Instanz entbunden; sodann wurden Milderungs-Gründe, neben Verurthel=
an demselben Tage: lung in die Untersuchungs-Kosten, mit
n. drei bei dem Oberamitsgerichte Hei- solidarischer Verbindlichkelt, und zwar
denheim in Haft und Untersuchung ge- ersterer zu achtzebenmonatlicher
kemmene Juden= Junge, die scch Suchthausstrafe in Gotteszell, und letz-
filsclicer Weise für Akroham Levi, tere in zohlfmenatlicher Jucht,
Iseph gevi und Isaak Maler, von Je- bausstrafe in Ludwigsburg; sodann
benhausen, Oberamts Gbrpingen, aus- an demselben Tage:
gegeben, ohne daß bis jetzt ihre Ramen #35. die unterm 22. Febr. vorigen Jahrs
und Geburtsorte ausgemittelt werden zu achtmonatlicher Zuchthausstrafe und
konnten, wegen ersten kleinen, jedoch in viermonatlicher Rekluston in eln Zwangs,
jedem Anthell einem großen nabe kom- Arbelishaus verurtheilte Anng Maria
menden, durch Gaunerkünste gemein- Bullins, von Alfderf, Oberamts Welz=
schaflich veräbten Diebstahls, unter beim, in Folge einer vor den Oberamtg=
Verbehalt eines Strafzusatzes, je nach gerichten Galldorf und Ellwangen ge-
dem Ergebniß der über Uhre persbulichen führten weltern Untersuchung wegen ei-
Verhälnisse welter zu pftegenden Unter- nes veuerlich erhobenen weitern greßen
sachung, neben Bezahlung sämtllcher Diebstahls, neben Bezahlung der Upter,
Kesten und Ersad des gestifteten Scha- sochungs-Kosten und Ersatz des Entwen-
dend je zu olermonatlicher Zucht- deten, noch zu elner weltern viermo-
hovsstrafe in Markgrbningen und elnem natlichen Reclusson in dem Zwangs:=
Abschied von zehen Stockstreichen ver, Arbeitshause, in welchem sie sich berelts
urchelll. befindet, verurthellt. ·