II. Verfügungen der Departemente.
Des Devartements des Innern:
1. des Ministerium des Innern.
2) Den Fourage-Verzütungs »Preis fuͤr die Gensd'armerie betreffend.
Den saͤmtlichen Amtspflegen wird hiemit
erdffnet, daß der Vergütungs= Prels
für die in den Monaten Januar, Februar
und Märj] d. J. an dle Genod'armerie
abgegebene Feurage auf #8 kr. für ple
Ratlon festgesetzt worden ist. #
Stuttgart den 17. März 1821.
v. Otte.
b) Die Belobung des Oberamtmanns Desß#ler zu Mottenburg betreffend.
Da Seine Kdulgl. Mejestát auf
eine Alerhbchsidenselben vorgelegte Eingabe
des Stadtraths und Bürger-Ausschusses
zu Rottenburg in Betreff der Verdienste
des Oberamtmanns Deüßler daselbst um
d#6 städtische Rechnungswesen, verm#iöge
bechster Entschliehung vom 14. d. M. demselben
nicht nur dle allerhdchste Zufriedenbeit
mit seinen erfelgreichen und uneigennützigen
Bemühungen um Wledeyherstel,
lung der Ordnung in dem Verwaltungsund
Rechnungswesen der Stadt Rottenburg
zu erkennen gegeben, sondern auch
welter verordnet haben, daß derselbe wegen
des Hlebel an den Tag gelegten Dienst-Elfers
öffentlich belobt werden soll; so wird
solches hlemlt zur allgemelnen Kemmms
gebracht.
Smetgart den 26. März 1331.
v. Otto.
2. Des Kbulgl. evangelischen Consistorlum.
2) Das Anschaffen einer von dem Sekretär Schmidlis zu Stuttgart herausgegeben # Schrift
aus ken Gemelnde= und Siiftungs-Kassen betreffend.
Sämtlichen gemeinschaftlichen Oberämtern
wird hiemit die von dem Sekretär
Schmidlin zu Sruttgart herausgegebene
zweckmäßige und gemelnnätzige Schrife#
„, Ueber öffentliche Kinder-Indu-=„strie-Anstalten
überhaupt, und