Metadata : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

mdglichst  zu  entfernen,  wird  daher  folgende
Belehrung  und  Anordnung  gegeben:

Während  der  Winter-Monate,  wenn  die
Schafe  bei  olelem  Stall-Aufenthalte  nasse
Stellen  hfters  zu  betreten,  oder  darin  zu
verwellen  haben,  bemerkt  man,  daß  sie
einen  oder  mehrere  Füße  schonend,  oder
kaum  aufsetzend,  lahm  gehen.  Wird  man
dies  sogleich  gewahr,  so  findet  man  die
Klauen  des  ergriffenen  Fußes  ungewöhnlich
warm;  dlese  Wärme  verllert  sich  bel  fortdauernder
  erhöhter  Empfindlichkeit;  untersucht
  man  die  Klauen  genauer,  so  findet
man  dleselben  mehr  und  minder  angeschwollen,
  und  bei  dem  Druck  auf  die  hornigten
  Thelle  sowohl  der  Wände  als  der
Sohlen,  Strahlen  und  Ballen,  eine
Schmerz  ußernde  Stelle,  die  béufig  sich
schon  durch  eine  veränderte  Farbe  ausleichnet,
  Ist  der  Sitz  des  Uebels  in  den
weichen  untern  Hormhellen,  so  werden  dlese
allmähllg  abgestoßen,  und  die  Heilung  erfolgt
  öfters  von  selbst  in  10o—  14  Tagen;
ist  er  unter  den  festern  Wänden,  so  werden
  die  blutreichen  empfindlichen  Dhelle
immer  mehr  krankhaft  ergriffen,  und  nicht
selten  wird  bel  mangelnder  Hülfe  das
Organ  der  Hornbildung,  der  Sanm  verletzt,
  und  die  ganze  Klaue  geht  mit  dlesem
verloren.  Je  ausgebreiteter  das  Geschwür,
je  näher  der  Krone  oder  dem  Saume,  deste

mehr  leidet  das  erkrankte  Thier,  bei  dem
Umermbgen  auf  dem  kranken  Fuß  stehen
zu  konnen,  und  Abmagerung  stellt  s#ch
ein.

Obgieich  die  Krankheit  bel  treckener
Witterung  nicht  vorzukommen  pflegt,  bald
viele,  bald  nur  einzelne  elner  Heerde  ergriffen
  erschelnen,  die  ergriffenen  dfters
auch  zwei  bis  dreimal  nach  einander  während
  des  Winters  in  zwei  bis  drei  verschiedenen
  Jahrgängen  wlederholt  erkranken,
  so  erfordert  es  dennoch  dle  Vorslchr,
solche  so  viel  moglich  von  den  übrigen  sogleich
  abzusondern,  in  trockene  Ställe  zu
bringen,  und  darin  bis  zur  gänzlichen
Hellung  zu  belassen.

Hat  man  die  durch  Schmerz  und  Farben-Veränderung
  sich  auszelchnende  Stelle
der  kranken  Klaue  aufgefunden,  so  entfernt
man  sogleich  die  hornigten  Dhelle  mittelst
elnes  scharfen  Messers  nach  dem  Umfeng
des  krankhäften  Zustandes,  und  befeuchtet
solche  mit  elner  Wicke,  bereltet  aus  Werk
(abgängigem  Hanf  eder  Flachs)  und  getränkt
  mut  Spleßglanzbutter;  für  eln  Loth
derselben,  binreichend  um  50  Stellen  damit
  zu  befeuchten,  darf  jeder  Apotheker  36
diesem  Gebrauch  höchstens  vier  Kreujer
ohne  Gefäß  verlangen.  Zu  verbindern,
daß  die  6ende  Spießglanzbutter  nlcht  zufällig
  getroffene  Thelle  an  Kleldern,  Händen  2c.