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I. Verfügungen der Departemente.
A.) Des Justiz-Departemeats.
Des Justiz-Ministerium.
Der Rechts= Candldat Anton Bellino,
don Rottenburg, welcher bei der mit ihm
Lvorgenommenen ersten Dienst-Prüfung das
Zeugniß dritter Classe erhalten hat, ist auf
sein Ansuchen als Referendär zwelter Classe
bei dem Knigl. Gerichtshofe in Tübingen
aufgenommen worden.
Stuttgart den 37. März 18-1.
Maurler.
6.) Des Departements des Innerns:
1. Des Khnigl. katbolischen Kirchenratß#.
Das Schul Inspcktorat Munderkingen betreffend.
Da dem Pfarrer Schmid zu Obersta-
dion wegen Kränklichkeit die nachgesuchte
Entlassung von dem Schul-Inspektorat Mun-
derkingen ertheilt murde, so hat man diese
Stelle dem Stadt- Pfarrer Sch werdt in
Munderkingen übertragen.
Zugleich wird unter Beziehung auf tie
neue Eluthellung der kathollschen Schul-
Inspektorate (Reglerungs-Blatt v. 9. Nev.
1320 Nro. 62) die Pfarrschule in Alber-
weller von dem Schul-Inspekterat Ehlngen
Hetrennt, und dem Schul-Insrektorat Mun-
derkingen einverleibt.
Stuttgart den 3##. März 1821.
Camerer.
2. Des Kodnigl. Stublenraths.
ie Einsendung der Notizen wegen der Jahr-Märkte zum Behuf der Aufnahme in den Kalender
betresfsend.
Um das Verzelchniß der Jahr, Märkte,
welches den Land-Kalendern beigefügt
wird, mdglich vollständig und richtig geben
äu khunen, werden die Kdnigl. Oberämter
angewiesen, von jeder blelbenden Verände-
rung mit Jahr = Märkten In Orten ihres
Amts-Bezlrks, alse wenn eln neuer Jahr-
Markt eingefüßrt, oder ein sellheriger auf-