Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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I. Verfügungen der Departemente. 
A.) Des Justiz-Departemeats. 
Des Justiz-Ministerium. 
Der Rechts= Candldat Anton Bellino, 
don Rottenburg, welcher bei der mit ihm 
Lvorgenommenen ersten Dienst-Prüfung das 
Zeugniß dritter Classe erhalten hat, ist auf 
sein Ansuchen als Referendär zwelter Classe 
bei dem Knigl. Gerichtshofe in Tübingen 
aufgenommen worden. 
Stuttgart den 37. März 18-1. 
Maurler. 
6.) Des Departements des Innerns: 
1. Des Khnigl. katbolischen Kirchenratß#. 
Das Schul Inspcktorat Munderkingen betreffend. 
Da dem Pfarrer Schmid zu Obersta- 
dion wegen Kränklichkeit die nachgesuchte 
Entlassung von dem Schul-Inspektorat Mun- 
derkingen ertheilt murde, so hat man diese 
Stelle dem Stadt- Pfarrer Sch werdt in 
Munderkingen übertragen. 
Zugleich wird unter Beziehung auf tie 
neue Eluthellung der kathollschen Schul- 
Inspektorate (Reglerungs-Blatt v. 9. Nev. 
1320 Nro. 62) die Pfarrschule in Alber- 
weller von dem Schul-Inspekterat Ehlngen 
Hetrennt, und dem Schul-Insrektorat Mun- 
derkingen einverleibt. 
Stuttgart den 3##. März 1821. 
Camerer. 
2. Des Kodnigl. Stublenraths. 
ie Einsendung der Notizen wegen der Jahr-Märkte zum Behuf der Aufnahme in den Kalender 
betresfsend. 
Um das Verzelchniß der Jahr, Märkte, 
welches den Land-Kalendern beigefügt 
wird, mdglich vollständig und richtig geben 
äu khunen, werden die Kdnigl. Oberämter 
angewiesen, von jeder blelbenden Verände- 
rung mit Jahr = Märkten In Orten ihres 
Amts-Bezlrks, alse wenn eln neuer Jahr- 
Markt eingefüßrt, oder ein sellheriger auf-
	        
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