Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

monatlich fl. und (fär den Umerricht in 
den übrigen Lehrfächern, deren Auswahl 
Inen überkossen ist, für jede Stunde 3 kr 
Für die bereits in das licographische In- 
stitut oufgenommenen Zdglinge bleiben die 
bleberlgen Bestimmungen besteben. 
Diejienigen, welche nun an dem Unter- 
Dricht Thell zu nehmen gesonnen Und, haben 
sich vor dem r. Jull d. J. bei dem Se- 
kretaer der Cataster-Commissten, Hefele, 
zu melden, wonach sodann die Zelt, wann 
der Unterricht beginnt, näher angezelgt wer- 
den wird. 
Stuttgart den 17. Mal 1331. 
Jéger. 
  
Dienst-Erleditzung. 
Die katbolische Kaplanei zu St. Georg 
in Allmendingen, Dekanats Ehingen, uft 
durch das am y. d. M. erfolgte Ableben 
des Kaplans Boos in Erledigung ge- 
kommen. 
Se. Köhn'sgl. Majestät haben ver- 
müge Dekrets vom 9. d. M. dem Konzlei= 
Direkior Stahl In Stutzgart die wegen 
Kränklichkelt nachgesuchte Versetzung in 
den Ruhestand in Gnaden gewährt.
	        
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