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J. 21.
Dieser erdentliche Gang der Antraͤge
kann zwar wegen Dringllchkeit oder Un-
wlehtigkeit des Gegenstandes, oder wegen
desen Zusammenhang mit einem endern,
durch befondere Beschlüse der Kammer,
abgekürzt werden. Wenn aber dieselbe In
den durch den F. 173. der Verfasungs Ur-
kunde vorgesehenen Fällen einen Antrag in
der nämlichen Sitzung, worin er zoerst
vorgetragen wurde (F. 24.) zur Verband-
lung bringt, oder wenn sie schon bei dem
zweiten Vortrage (K. 45.) dessen unmittel-
bare Berathung boschließt, se wird dadurch
das Recht des Antragstellers auf vorberige
Begründung oder Emwskelung seines An-
trags nicht aufgehoben.
(# "
Will ein Antragsteller seinen an elne
Commission verwlesenen Antrag schriftlich
näher entwickeln, so hat er dlese Entwicke-
lung der Kammer zur gleichmäßigen Ver-
welsung an die Commission zu übergeben,
und kann dieselbe unmittelbar vor der com-
missarischen Bericht#-Erstattung vortrogen.
J. 29.
Nach der Berichts- Erstattung gebuͤhrt
das Wort zuerst wleder dem Antragsteller,
worauf sich die frele Debaite erbffnet.
g. 30.
Dem Antragheller ist zu jeder Zeit er-
laubt, den von ihm gemachten Antrag zu
rückzunehmen; es steht aber jedem ondern
Mitgllede frei, diesen Amtrag auszunebmen
und zu dem selnigen zu mochen, was jeech
den Stand der Verhandlung ulcht abändert.
Von den Commissionen-
#F. 31.
Jere Cemmission bestcht, wenn die Kam-
mer nicht eine andere Jahl beschließt, aus
sieben Mitgliedern, welche durch relative
Stimmen-Mehrheit gewählt werden.
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Ein Mitgkied, welches in eine Commmissson
gewählt worden ist, kann aus dem Grundt,
weil es schen Iin andern Commi'sloncn be-
schäftigr ist, die Enthebung von der neuen
Wapl nachsuchen, dle ihm in dliesem Folle
nicht zu erschweren Ist. Lehmt eln Mitslied
eine solcht Wahl eus andern Gründen ab,
fo hat die Kammer über die Zuläßlgkelt der
lehteren durch sbrmliche Abstimmung 12
entschesden. In jedem Falle wled on die
Stelle elnes austretenden Mitglieds eio
anderetz gewählt.
. 33.
Die Liste des Personals der bestehenden
Commissionen wird im Sitzungssaale an-
geschlagen.
F. 34.
Dasjenige Mitglied, welches dle meisten
Stimmen erhalten hat, laͤßt die erste Stzung