Metadata : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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ben  Werwilligung  ausgenommen,  hauptsöchlich
  beschäfeigt.  Desglelchen

5)  wenn  die  Commissien  eine  Beschwerde

oder  Vorstellung  bel  der  Reglerung,
ader  die  Blite  um  eln  Gesetz  in  Antrag
  bringt;
endlich
4)  überhaupt  alsdann,  wenn  die  Kammer
elnem  von  der  Commisston  bearbelteten
Gegenstande  gleiche  Wichtigkeit  mit  den
vorgenannten  beilegt.
F.  4##

In  minder  wichtigen  Fällen  kann  ein
Commisstons-Gutachten  in  der  ersten  Slbung
  nach  dessen  Erstattung  von  der  Kammer
  berathen,  und  durch  einen  Beschluß
erlediget  werden;  en  wäre  denn,  daß  die
Kammer  sogleich  zur  Berathung  schrelten
wollte.  Wled  die  Berathung  nicht  unmittelbar
  nach  der  ersten  Verlesuns  des  Commissions:
  Berichts  votgenemmen  ;  so  ist  der.
selbe  vor  Erbffaung  der  Berathung  noch
enmal  zu  verlesen.

s.  3.

Wenn  Im  Leufe  der  Berathung  sich  neue
Auslchten  entulckeln,  oder  neile  Zusäßze  und
Abänderungen  zur  Sprache  kommen,  welche
burch  das  vorllegende  Commisssens-Gutachten
  nicht  erschbpft  ##nd  so  kann  die  Kammer

  dleselben  zäür  nähern  Präfung  en  die
Commisson  zurückgeben.

Von  der  Dehatte.
s.  44.

Wenn  der  Praͤsident  dle  Debatte  erdffnet
  hat,  so  sprechen  die  Mitglleder  in  dert
jenigen  Folge,  in  welcher  ste  von  ihren
Siszen  aufgestanden  stad.  Jedoch  ist  derjeuige,
  dessen  Vortrag  zunéhhst  berährt
wurde,  darauf  zu  erwledern  berechtigt.

F.  45.

Der  Préstdent  ordnet  den  Gang  der  Verbandlung
  und  leitet  die  Berathung  und
Abstimmung.  (Verf.  Urk.  F.  165.)

Er  nimme  an  der  Debatte  se  wellt  Thell,
öls  es  zu  Erfüllung  jener  Pflcht  udibig
ist.  Will  derselbe  als  Abgeordneter  an
der  Verhandlung  Antheil  nehmen,  so  verläßt
  er  dem  Drästldentenstuhl,  und  konn
denselben  hinsichtlich  der  Verhandlung  über
diesen  Gegenstand  so  lange  nicht  wieder
elnnehmen,  bis  dle  Sache  definltio  erledigt
ist.  In  solchen  Fällen  verfteht  der  Buce-Drästdent
  die  Seelle  des  Präfldemen.

s.  46.

Jedes  Mitglied  kann  darauf  aufmerksam
machen,  daß  die  Debacte  erschbpft  ser.
Der  Präsldent  erklärt  nach  vorgängiger  Befragung
  der  Kammer,  welche  im  Zwelfelt,
falle  zu  entschelden  hat,  die  Debatte  für
geschlossen.