Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

welche im Wlederholungefall geschaͤrft und 
bis zur lebens änglichen Ent,lehung des 
Rechis mit Tabak zu handeln, gestelgert 
werden kann. 
Betrügerische Angaben werden, nach den 
allgemelnen geseglichen Grundsätzen bestraft. 
*% 
Wenn ein Tabakbandel im Laufe des 
Stats= Jadrs erdffnet wird, so ist bel der 
nächsten Aufnahme der Fassionen das in 
der Zwischenzeit abgesetzie Quantum zugleich 
anzujeigen, und der Berref der Abgabe 
nachzuholen. 
Dlejenlgen Tabaksbandlungen, welche im 
baufe elnes Erats-Jahrs aufgelbet werden, 
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enteschten die Abgebe une noch fär dos 
Quartal, in welchem dle Außtbsung statt 
gefunden hat 
Unser Finanz: Mlnisterium ist mit der 
Wollziehung rieses Gesetzes beauftragt. 
Gegeben Stuttgart den s7. Juni 1651. 
Wilheln. 
Der provisorische Chef 
des Finanz-Departements: 
v. Weckberlin. 
Auf Befehl des Khalgs: 
Der Staats-Sekretär: 
Vellnagel. 
Dienst-Nachrichten. 
Se. Khulgl. Majestät haben ver- 
mige böchster Entschließung vom 37. d. M. 
den Staatsreth von Weckherlle, bisber 
prodisorischen Chef des Finanz-Departe- 
ment, zum Geheimen Rath und Finanz- 
Minister gnäͤdigst ernannt. 
Ferner haben Höchstdieselben durch 
ellerhöchstes Decret vom :u. d. M. dem 
Siaats-Minister und Ordens = Kanzler 
Grafen von Winzisgerode neben den 
von ihm bereits bekleldeten Missienen auch 
den Gesandtschafts-Pesten am Könlgl. Säch- 
sischen Hofe gnddießt. übertragen. 
Unterm 36. d. M. erhlelt der zur Pfarrei 
Begenweller, Landkapliels Rlerlingen, er- 
nannte Pfarrer Müller in Herbertingen, 
Lamkapltels Saulgau, die Königliche Be- 
Ntätigung.
	        
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