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schluses vom 36. Juni und publ. 4. Jull.
die Klégerln mit ihrer unstatthaften
Klags abgewiesen, und in sämtliche Projeß
Kosten verurtheilt.
. In der Arppellationssache von dem-Statgerichte
Sautgar# zwischen dem
Weirgermeister Carl August. Krous daselbst,
Kl., Anten, und dessen Ehefrau-„Coroline,
geb.-Wolfarth,, Bekl., Atimdie
geforderte Zurückgabe der von letzterer
mitgenommenen Csserten betressend,
ist durch ein am : #. Mai gefälltes und
em 3. Junl den Poartheien erdffnetes
Erkenniniß die Appetlation von· Amtes
wegen für verlassen erklärt, und der Antlam
Kosten-Ersatz verurtheilt worden.
. In der Rechtssache erster Instanz zwischen.
Catoline Schoner, von Haarburg,
jedt deren Erben „ Kl. an einem, und
den Testaments-Erben der zu Stuttgart
verstorbenen. Witlwe des Geheimen=Rothe
Remz, Amoͤne Marie, geb. Storr,
Beklagten am andern' Theile, ein Spo--lium
beitreffend, wurde vernige Beschlusses
vom au. Mai, und insin. den-15.
Junl die Kléberin, nur deren Erben
mit der erhobenen Klage obgewiesen,
Kosten an die Beklagten verurtheilt.
6. In. der Richtesache zwischen eben denslben
Mafibeien, eine Permächtnißund
zu Erstattung der Drozeß-—G
Sontheim, Bell.,
und Entschsdigungs= Forderung betreffend.,
wurde vermöge Beschlusses vom-74.
Mat, und insin, den 33. Juni ein
betsehungsweise verurtheilendes und obweisendes
Erkenntniß, unter Vergleichung
der Prozeß-Kesten, ausgesprochen.
. In der Appellationssache des Ober-Regierungs-Raths
Kleiner zu Ludwigsburg,
Kl., Aten und Mit-Anten, gegen
den Kaufmann August Schreiber In
Anten und Mleé-Aten,
Puullanische Klage detrefeend,
wurde die gegen das unterm #r4., Febr.
d. J. von dem Oberamtsgerichte Heilbronn
erbffnete Erkenntniß ergelssene
Appellation wegen Verstumung' der
Moibfrist zu Einreichung der Beschwer-Teschrift
durch Dekret vom à4. Moi,
ond ins. 210. Juni unter Compensicung
der Prozeß= Kosten dieser Instanz. von
Amtes wegen für verlassen, erklärt.
10 In der Appellationssache von dem
Kronenwirib
vormaligen Oberamtsgerichte Besi. beim
zwischen Christian: Gotilieb Meurer,
in Bbnnigbeim, Bekl.,
Anten, und dem Kaufmann Jehann
Andreas Neidhardt zu Lurwigsburg, als
Cessiener des Bürgermeisters Bihl zu'
Bbnnigheim, Kl., Aten, Bürgschaftsund
Wechsel Kerderong betreffend, wurde.
die von. pem Bekl. gegen das unterrich-