Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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schluses  vom  36.  Juni  und  publ.  4.  Jull.
die  Klégerln  mit  ihrer  unstatthaften

Klags  abgewiesen,  und  in  sämtliche  Projeß
  Kosten  verurtheilt.

.  In  der  Arppellationssache  von  dem-Statgerichte

  Sautgar#  zwischen  dem
Weirgermeister  Carl  August.  Krous  daselbst,
  Kl.,  Anten,  und  dessen  Ehefrau-„Coroline,

  geb.-Wolfarth,,  Bekl.,  Atimdie
  geforderte  Zurückgabe  der  von  letzterer

  mitgenommenen  Csserten  betressend,
ist  durch  ein  am  :  #.  Mai  gefälltes  und
em  3.  Junl  den  Poartheien  erdffnetes
Erkenniniß  die  Appetlation  von·  Amtes
wegen  für  verlassen  erklärt,  und  der  Antlam
  Kosten-Ersatz  verurtheilt  worden.

.  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen.
  Catoline  Schoner,  von  Haarburg,
jedt  deren  Erben  „  Kl.  an  einem,  und
den  Testaments-Erben  der  zu  Stuttgart

verstorbenen.  Witlwe  des  Geheimen=Rothe

  Remz,  Amoͤne  Marie,  geb.  Storr,

Beklagten  am  andern'  Theile,  ein  Spo--lium

  beitreffend,  wurde  vernige  Beschlusses
  vom  au.  Mai,  und  insin.  den-15.

  Junl  die  Kléberin,  nur  deren  Erben
  mit  der  erhobenen  Klage  obgewiesen,

Kosten  an  die  Beklagten  verurtheilt.

6.  In.  der  Richtesache  zwischen  eben  denslben

  Mafibeien,  eine  Permächtnißund

  zu  Erstattung  der  Drozeß-—G



Sontheim,  Bell.,

und  Entschsdigungs=  Forderung  betreffend.,
  wurde  vermöge  Beschlusses  vom-74.
  Mat,  und  insin,  den  33.  Juni  ein
betsehungsweise  verurtheilendes  und  obweisendes
  Erkenntniß,  unter  Vergleichung
  der  Prozeß-Kesten,  ausgesprochen.

.  In  der  Appellationssache  des  Ober-Regierungs-Raths

  Kleiner  zu  Ludwigsburg,
  Kl.,  Aten  und  Mit-Anten,  gegen
den  Kaufmann  August  Schreiber  In
Anten  und  Mleé-Aten,
  Puullanische  Klage  detrefeend,
wurde  die  gegen  das  unterm  #r4.,  Febr.
d.  J.  von  dem  Oberamtsgerichte  Heilbronn
  erbffnete  Erkenntniß  ergelssene
Appellation  wegen  Verstumung'  der
Moibfrist  zu  Einreichung  der  Beschwer-Teschrift

  durch  Dekret  vom  à4.  Moi,

ond  ins.  210.  Juni  unter  Compensicung
der  Prozeß=  Kosten  dieser  Instanz.  von
Amtes  wegen  für  verlassen,  erklärt.

10  In  der  Appellationssache  von  dem

Kronenwirib

vormaligen  Oberamtsgerichte  Besi.  beim
zwischen  Christian:  Gotilieb  Meurer,
in  Bbnnigbeim,  Bekl.,
Anten,  und  dem  Kaufmann  Jehann
Andreas  Neidhardt  zu  Lurwigsburg,  als
Cessiener  des  Bürgermeisters  Bihl  zu'
Bbnnigheim,  Kl.,  Aten,  Bürgschaftsund

  Wechsel  Kerderong  betreffend,  wurde.

die  von.  pem  Bekl.  gegen  das  unterrich-