322 Viertes Buch. Die Zeit der Epigonen.
von der Goltz in Basel ersetzt hatte, mit Barthélémy, dem Be—
vollmächtigten Frankreichs, zu dem gewünschten Einverständnis:
am 5. April 1795 unterzeichneten sie den Baseler Frieden, der
bereits zehn Tage danach ratifiziert war.
Er bezeichnet eine tief einschneidende Epoche in der Ge—
schichte Preußens und Deutschlands. Widerspruchsvoll und unklar
gegenüber den gegebenen Verhältnissen und daher unzu—
reichend auch gegenüber ihrer weiteren Entwickelung, beruhte er
doch auf einem neuen politischen Gedanken, dessen Berechtigung
die Zukunft erweisen sollte, indem er die Verschiedenheit der
Interessen des nördlichen und des südlichen Deutschland aner—
kannte und eine wirksame Vertretung der ersteren ohne Oester—
reich, ja gegen Oesterreich als möglich erwies. Die nachmals
als kleindeutsch bezeichnete Richtung der deutschen Politik be—
thätigte sich in ihm zum erstenmal. Zu ihr hatte sich freilich
schon Prinz Heinrich bekannt, wenn er die deutsche Frage durch
eine Teilung Deutschlands zwischen Preußen und Oesterreich
nach Nord und Süd gelöst und daher Preußen Verbindungen
meiden sehen wollte, die es hinderten, bei günstiger Gelegenheit
sich auf Kosten seiner Mitstände zu vergrößern. Von hier
aus scheint der Prinz auch auf die schließliche Haltung Preußens
zu Basel eingewirkt zu haben. Nur läßt sie auch bei dieser
entscheidenden Wendung Klarheit und Folgerichtigkeit vermissen
und mischt Schwäche und Gewaltthätigkeit, Zaghaftigkeit und
Habgier. Die Führerschaft in Deutschland zu gewinnen,
war es jedenfalls nicht der rechte Weg, sie sich gewissermaßen
durch Frankreich zubilligen zu lassen, ja durch Preisgebung
deutschen Landes zu erkaufen. Darauf lief es doch hinaus,
wenn der Friede, nach dem die Franzosen die rechtsrheinischen
Lande Preußens binnen vierzehn Tagen räumten, die linksrheinischen
aber bis zur Entscheidung über ihre Zukunft in dem
allgemeinen Frieden behielten, nicht bloß in betreff der Entlassung
der Gefangenen gleich auf Pfalz-Bayern, Hessen-Kassel
und Hessen-Darmstadt, Mainz und Sachsen ausgedehnt wurde,
sondern überhaupt für alle die rechtarheinischen Reichsfürsten —
außer Oesterreich — gelten sollte, für die sich Preußen binnen
drei Monaten verwenden würde. Der wahre Sinn dieser Ab-