Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Am 44. Juli ist verurtheilt Am 27. Juli wurde: 
worden: 1k. auf dle zu Rottenburg stattgehabte Un- 
13. Der im Iwangs-Arbestshause zu Rot- tensuchung: 
tenburg befindliche und bes dem Öber- 
emtsgerichte daselbst in Umrersuchung ge- 
kommene Johannes Ruf, von Schwen- 
ningen, Oberamts Tuttlingen, wegem 
w#ederholten Vaglrens und Bettelns, 
neben dem Ersatze sämtlicher Azungs- 
und Untersuchungs-Koskem, zu westerer 
sechsmonatlicher Elnsperrung in dem 
benannten Zwangs= Arbeltshause; 
a) Maria Agnes Mayer, von Ehningen, 
Oberamts Urach, wegen wiederboltem 
Vaglrens und dabei in Genossenschaft 
verübten gewerbemäßigen Stehlens, in 
Betracht der von ihr wegen anderer 
Eigenthums-Beeinträchtigungen schom 
bfeers erstandenen peinlichen Strafen, 
zu olerzeßnmonarlicher Zucht- 
hausstrafe mit Willkomm, und zu 
à3. Bartholomäus Sautter, von Onft- nachheriger wenigstens siebenmonat= 
metrngen, Oberamts Balingen, wegen kücher Einschließung in eln Zwangs- 
abermals wiederbolter Faͤlschung, Vagi- Arbeitshause, auch neben solidarischen 
rens und Bettelns, neben der Verbind- Verbindischkeit zum Schadens. Er- 
lichkeit zu Erstattung seiner Haft= ound satze, zu Erstartung hhrer Haft-Azunge- 
der Untersuchungs-Kosten, zu sechs- und 3 an den Untersuchungs-Kostem 
monatlicher Zuchthansskcafe und noch- verurtheilt; 
beriger wenigstens dreimonatklicher is · « « 
Einsperrung in ein Zwangs Arbeitshaus, vy , nin . 3 
nach deren Erstehung er unter besondere 
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Mopolszellichr.Aufflchkgcskllkmkpm 76) bereits 
air neunmonatlicher Zuchthausstrafe 
elle; und wenigstens fünfmonatlicher Ein- 
14. Barbara Schwenkel, von Sllben, schließung in einem Swangs-Arbeits- 
Oberamts Urach,„, wegen wlederholten hause verurtheilte Caharina Gubler, 
Ebebruchs, neben der Verbindlichkest zu. von Herrenberg, wegen der gegen sie 
Erstottuns sämtlicher Untersuchungs- weiter erhobenen gewerbemaͤßilg und 
Kesten, zu zwanzisw#chiger Sacht- in Genossenschaft verübten Diebstähle- 
bausstrafe. neben plidavischer Verbindlichkete zu- 
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