walter. und Ober= Acclse Berwalter;
die Holz-Werwalter; die leitenden
Beomten und Kasstere bei dem Berg-
Hüren= und Münzwesen und bel
den Salinen.
F. 4.
Als Staats-Dlener in dem zuvor er-
wahnten Sinne der Verfassungs- Urkunde
und ulcht zu betrachten!
1) Dle Ober Elubringer der indlrekten
Steuern, als Oberzoller, Ober-Aeci-
ser, Ober-Umgelder, deegleichen die
Controleure der genannten Steuern,
so wle die Hülttenschreiber;
) die Unter= Elnbringer der indirekten
Sreuern, als Unter-Zoller, Acciser,
Umgelder, Wagmeisster, Zoll= und
Aecise-Schreiber, Thorschreiber und
Solz= Faktore;
5) dle Kameral-Kasten-Knechte, Kame-
tal Küfer, Unterpsteger und Gefäll-
Einbringer, Holz= Inspekreren und
Holzmesser, Waldschützen, Güter-Auf-
seher und Haus= Verwalter;
die Unter = Aufseber bei den im
. 3. lir. b. erwähmten Avstalten und
bel den verschiedenen Gewerben des
Sitoats, de Werkmelster, Fabrlkamen.
and Arbelter; 2
4) elle Dlener und Aufwärter bel den
Kaaglelen und Aemtern, Pollzel, Be--
wlrd.
dleite, Gefangenwä#ter, Scharfrschter
und Wasenmeister, Wegknechte, Thor-
warte, Nachewächter: und andere ganz
Mr—
Sämtlich vorgenannte Dlener koͤnnen
auf vorgängig erfordertes Colleglal: Gutach.
ten, nach vorherlger, einolerteljähriger Auf-
kündigung des Dlenstes entlässen werden.
Dlese Aufkändlgung wird bei denjenigen
Dienern, welche Wir Selbst ernannt ha-
ben, von Uns auf den Vortrag des De-
partements-Cbese, bei andern aber dur
den letztern ohne Gestatrung elnes Rekur-
ses, verfägr.
Vergeben gebberer Art können jedech
eline gleichbaldige Entlassung begründer,
welche nach der eben erwähnten Verschie-
denbeit des Verbälinisses von Un?, ee#r
von dem Deportements Cbef ausgesprochen
Bei Dilenst-WVersetzungen. kreten
übrigens auch in Ansehung dieser Diener
die Bestimmungen der Vererdnung vom
2#8. Februar 1818 wegen Vergütung der
Umzugs= Kosten ein.
#F. 5.
Auf die im F. 4 unter Rummer 1 g#"UD
nan#en, in jener Eigenschaft gegen wzr-
tig angestellten Diener finden jedoch vor-
liehende Bestimmungen kelne Anwendung.
Sie flad olelmehr für ihre. Person den.