Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Der  Cultur-Aufwand  wird  in  Quotsenten
des  roßen  Ertrags  abgezegen,  welche  betragen
  nach  der  Werschledenbelt  des  Bodens,
  des  Clima,  des  Bedarfs  an  Saat-Frucht
  und  Dünger:

bel  den  Aeckern  .  bis
bei  den  Wiesen  und  Baumguͤtern  4  —3

bel  den  Weinbergen,  Gaͤrten  und

kLaͤndern.  1  "%  "·  2  i“  *ôr  1
Bei  den  Waldungen  erben  unter  dem
Cultur=  Aufwand  begriffen:
e  Die  Culkur-Kosten  lm  engern  Sinne,
b)  der  Aufwand  fär  den  Forst-Schutz,
und
c)  der  Aufwand  für  die  Fällung  des

Holzes.

Derselbe  wird  bel  den  einzelnen  Wald-=Distrikten
  nach  ihren  eigenthümlichen  Verbälinissen
  ausgemlttelt.

*  r

2  2  v

Abang  der  Real-Lasten.

6  Jl.  217
Der  Abzug  der  Real-Lasten  umfaßt  alle
klejenigen  Leistungen  an  Abgaben,  Dienstbarkeiten
  rc.  welche  in  jährlichen  oder  nach

bewissen  Retationen  wiederkehrenden,  bestimmten
  oder  wandelbaren  Summen,  sie#
oder  Reln-Ertrag,

mögen  auf  dem  Roh
hafien,  von  dem  Guis-Ertrag  abgehen.

Handloͤhne  und  Laudemial·  Gebuͤhren  sind
von  dem  Abzug  ausgeschlossen.

Die  Real-Lasten  werden  in  den  s.  19
bestimmten  Preisen  zu  Geld  gerechnet,  und
mi  oler  Fünftheilen  des  Geld=  Belaufs  von.
dem  Grund-Ertrag  abgezogen.

Gesäll=  Struer.

.  12.

Die  von  dem  Grund-Ertrag  abgezogenem
Gefälle  werden,  in  so  welt  sie  nicht  nach
s.  3  ven  der  Steuer  ausgenommen  find,
als  ergänzender  Thell  der  Grund-Steuer
der  Besteurung  unterworfen.

Den  Grund-Gefällen  glesch  sind  in  dleser
  Hinsiche  zu  rechnen,  die  auf  Grund=Eigenthum
  und  Gefälle  fundirten  ewlgen
Renten,  in  so  welt  sie  von  der  Staats=Kasse
  oder  steuerfrelen  Instliuten  gerelcht
werden;  ste  werden  ohne  Räcksicht,  ob  Ine
eder  Ausländer  s#e  bezlehen,  in  die  Steven
gelegt.

Dagegen  sind  nicht  zur  Gefäll=  Steuer
u  zieben:

a)Die  Nuzungen  der  Gerichtsherrlichkeit

  und  niedern  Poltzel=  Gewalt;

b)  die  Umgelds-Emischädlgungen  5

(D)  dle  Handlhne  und  Laudemsenr