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Dem Antrage gemáß, sollen die Ober=
amts--Aktuare nicht als. Staats-Diener und
von. Stasts. wegen angestellt werden. Es
finden olelmehr, hlusichtlich lrer Anstellung
und Entlassung dieselben Bestimmungen:
Statt, die bel den Kameralamts-Buchhal-
tern berelts ertheilt worden sind.
4 #. 30.
Die Strafbefugniß, der Oberamtmänner
wollen Wir bei. Legal- Strafen bis auf
Fünfilg Guldem erhöhen, unbeschadet der
Verxpflichtung, dleser Beamten, bei Aus-
(#bung dieses Rechts dle Grenzem der Ad-
ministratio-Strafbefugniß nicht zu über-
schreiten.,.
. 51.
Der Anträg auf Abkärzung der Rekurs:
Fristen bel Straf-Erkenminissen der Regle-
rungs-Beamten Iist. durch Erschelmung des
„Gesetzes äher StrafRekürse, erledige worden.
s. 32.
Wir sind bert Bitte nicht: abgeneigt, bel
den Amts-Versammlungen'die Amts-Ange-
bbrigen auf elne, dem Instltute der Bürger--
Ausschässe onaloge Weise vertreten zu lassen.
Da aber die zweckmäßige Einrichtung el-.
welterer Bera-
ner solchen Anstalt noch we "
tbung bedarf;, so seben Wir auf das Re-
saltat der- letzterem Un fer e. endliche Ens-
(bllehung, us.
9. 35.
Ebenso genehmigen Wir dem Anerag.
die Gehalte der bifentlichen, känfrig vom
Uns zu ernennenden Aerzte auf die Staats-
Kasse zu übernehmen.
Bel Festsetzumg der denselben altdann
abzurtichenden Besoldungen, bebalten Wir
Uns oor, auf die seltherigen Belträge der
Stiftungen, se wie derjenlyen Gemelnden.
in welchen jene Aerste ihren Wobnsitz ha-
ben, angemessene Rücksicht zu nehmen.
In Ansehung der Obe nramts-Wun#
Aerzte sezen Wir Unsere Enischließung
in so longe noch aus, bis die berelts erfon
derte umsständlichere Uebersicht der Ver-
bältnilse derselben Unl # dorgelegt seyn wirdz
wie Wir denn sowobl in Betreff der, der.
Stoats-Koasse anzuwelsenden Mlttel, als.
Kinslchtlich, der elnstwellen bel dlesem Ge
genstand äberhaupr zu treffenden vorberel-
tenden. Maßregeln. Uno auf dle bel dem
# ge faßte. Entschliehung, bezlehen.
Wir beuollligen ferner, daß Wünsche,
welche bei Besetzung solcher Stellen durch
die Amts-Versammfungen vorgetragen wer-
den möchten, von der vorschlagenden Bes
hörde immer begurachtet werden sollen.
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Dlie- Reviston der bestebenden Elnthel-
lung der Amtsbezirke wird ein Gegenstand
Unserer landesbe##llchen. Fürsor###