Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

6535

Monaten;  zu#glesch  wurde  bestimme,
daß  Inqulsle  nach  erstondener  Strafe  unhter
  streuge  pollzeliücche  Aufsicht  gestellr
werden  solle.
An  demselben  Tage  wurdet

7.  gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerschte
Geshingen  in  Untersuchung  gekommenen
Gett!!“  Adam  Schnepf,  ven  Bbbllngen,
  wegen  eines  k.einen,  aber  ausgezeichneten,
  und  l#n  kechtlichen  Sinne
dritten  Diebstable,  guch  wegen  wlederbolter
  Landstreicherei  und  frecher  Lügen
vor  Vela.  neben  Verurtbellung  in  den
Kesten-  und“  Schadens-Ersa#,  Einjäbrige
  Festungestrafe,  mit  einer  seiner
kerperlichen  Beschaffenheit  angemessenen
Beschäftigung,  und  nachberige  Einsperrung
  in  dem  Zwangs-=  Arbeltshause  zu
Eblingen  bis  zu  erprobter  Besserung,  wenigstens
  aber  auf  acht  Monate  erkannt;


8.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte
Blaubeuren  geführte  Untersuchung  gegen
den  gewesenen  Weberzunft-Rechner,  Jolann
  Georg  Kraus,  von  Blaubeuren,
wegen  Unterschlagung  von  Zunftgeldern,
und  bel  den  ihm  anvertraut  gewesenen
Pflegschoften  gesetzten  Kassen-Restes,  neben
  Berurtheilung  zum  Kesten=  und
Schadens-Ersatz  und  Unfähigkelns-Erklrung

  zu  Bekleldung  eines  Pffentlschen
Amtes,  olermon  atliche  Gefängußstrafe,
  mit  einer  selner  Kdrperbeschaffen-Leit
  angemessenen  Beschäftigung  ausge-Hrochen.


Am  16.  Junl  wurden  verur-(tbeltt:


v9.  Auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamisgerichte

  Kirchbelm  geführten  Unterfuchung:


a)  Jakob  Hägele,  von  Wasserstetten,
wegen  incestuosen  Ehebruchs,  neben  Zuscheidung
  der  Hälfte  der  Umersuchungs-Kosten
  f  zu  Einjähriger,  selner  kürperlichen
  Beschaffenheit  angemessenen  Festungestrafe;


)  Anne  MarlBalssh,  von  Wasterlte#ten,
  wegen  gleichen  Vergehens,  neiben
  Verfällung  in  die  andere  Hälfte
der  Untersuchungs-Kosten  zu  zehenmonatlicher,
  ihrer  Schwächlichkeit  angemessenen
  Zuchthausstrase  in  Markgröulngen:


20.  der  bel  dem  Oberamnegerichte  Um  in

Untersuchung  gewesene  Johonn  Nübling,
  von  Langenau,  wegen  Ebebruchs,
neben  Emsetzung  von  seiner  Stelle  ols
Gemeinde  Rath,  zu  zehenwichiger
Gefängnißstrafe-