Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Nro.  54.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Dienstag  den  31.  Juli  1321.

 

“

1.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Dienst-Nachrichten.

S.ie  Könsgliche  Mojestät  haben
ve#rmöge  bochster  Entschließung  vom  29.  d.
M.  den  Präsidenten  des  Gehelmen  Raths,
Staats-Mluister  von  der  Lübe,  unter
Bezeugung  Ihres  gnädigen  Dankes  für
dle  von  ihm  geleisteren  vieljährigen  Dienste,
  und  unter  Aussetzung  der  ihm  für
dlesen  Fall  voraus  verslcherten  Pension,  in
den  Ruhestand  versetzt.

Sedam  haben  Hoͤchstdieselben  vermoge
  boͤchster  Entschließung  von  demselben
Toge,  den  Geheimen  Rath  und  seitherigen
Minister  des  Innern  von  Otto,  unter
Enthebung  von  dem  von  Um  biaher  bekleldeten

  Ministerium,  zum  Drästrenten  des-Gehelmen
  Raths-Collegiums  ernannt,  und
das  Portofeullle  des  Ministeriums  des  Innern
  und  des  Klrchen=  und  Schulwesens
proolsorisch  dem  Staatsrath  v.  Schmid-Iin
  übertragen.

Durch  bbchstes  Dekret  vom  35.  d.  M.
ist  der  Staatsrath  und  Mioisterial  Direktoe
im  Departement  der  auswärtigen  Angelegenbelten
  v.  Feuerbach  zum  außerordentlchen
  Mitgliecd  des  Gebelmen  Ratbs  für
das  laufende  Jahr  gnddigst  ernannt  worden.