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Nro. 54.
Königlich-Württembergisches
Staats= und Regierungs-Blatt.
Dienstag den 31. Juli 1321.
“
1. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Dienst-Nachrichten.
S.ie Könsgliche Mojestät haben
ve#rmöge bochster Entschließung vom 29. d.
M. den Präsidenten des Gehelmen Raths,
Staats-Mluister von der Lübe, unter
Bezeugung Ihres gnädigen Dankes für
dle von ihm geleisteren vieljährigen Dienste,
und unter Aussetzung der ihm für
dlesen Fall voraus verslcherten Pension, in
den Ruhestand versetzt.
Sedam haben Hoͤchstdieselben vermoge
boͤchster Entschließung von demselben
Toge, den Geheimen Rath und seitherigen
Minister des Innern von Otto, unter
Enthebung von dem von Um biaher bekleldeten
Ministerium, zum Drästrenten des-Gehelmen
Raths-Collegiums ernannt, und
das Portofeullle des Ministeriums des Innern
und des Klrchen= und Schulwesens
proolsorisch dem Staatsrath v. Schmid-Iin
übertragen.
Durch bbchstes Dekret vom 35. d. M.
ist der Staatsrath und Mioisterial Direktoe
im Departement der auswärtigen Angelegenbelten
v. Feuerbach zum außerordentlchen
Mitgliecd des Gebelmen Ratbs für
das laufende Jahr gnddigst ernannt worden.