Full text : Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

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der  Jugend  verlangt,  z.  B.  eine  fremde  Sprache  wirklich  sprechen
zu  können  und  nicht  nur  über  gewisse  sprachwissenschaftliche  Gelehrsamkeit
  zu  verfügen.

Daneben  ist  in  einem  oder  in  einigen  Sächern  wissenschaftlich
zu  arbeiten.  Es  sind  also  orlesungen  zu  hören  und  wissenschaftliche
UÜbungen  zu  besuchen  zur  Einführung  in  die  Wissenschaft  und  ihre
Methode.  Denn  das  Wissen  und  Können  des  Lehrenden,  vor  allem  die
Krt  und  das  Maß  seiner  Lortbildung  in  dem  Wissen,  das  er  zu  lehren
hat,  seine  eigenen,  mit  steter  Beziehung  auf  sein  Lehramt  betriebenen
Studien,  sind  immer  der  eigentliche  Wert  seiner  Wirksamkeit.
Wer  selbst  wenig  weiß,  kann  trotz  aller  Methodik  nicht  viel  lehren.
Uüchtiges  eigenes  Wissen  und  Geschick  in  der  Übermittelung  seines
Wissens  machen  den  Lehrer.

Die  Kufgabe  der  pädagogischen  hochschule  besteht  also  darin,
das  Wissen  und  Können  der  allgemeinen  Bildungsanstalten  pädagogisch
  auszumünzen,  die  pädagogische  Wissenschaft  und  Kunstlehre
zu  pflegen,  die  pädagogische  Technik  zu  üben  und  Knleitung  zur
wissenschaftlichen  Arbeit  in  einzelnen  Gebieten  zu  geben.  Cetzteres
darf  indessen  niemals  zur  hauptsache  werden.  Die  pädagogischen
Studenten  müssen  die  volle  pädagogische  Unbefangenheit  sich  erhalten,
sich  bewußt  bleiben,  daß  sie  keine  andere  Kufgabe  zu  erfüllen  haben,
als  zu  unterrichten  und  zu  erziehen.  Darum  dürfen  sie  nicht  zu  früh
auf  ein  wissenschaftliches  Spezialgebiet  geistig  sich  verengen.

Das  Studium  selbst  ist  völlig  frei.  Indessen  werden  für  jede
Anstellung  gewisse  Sakultas  verlangt.  So  müssen  z.  B.  die  Lehrer  an
tleinen  Grundschulen  eine  theoretische  und  praktische  Vorbereitung
in  allen  Sächern  nachweisen,  haben  also  zu  Spezialstudien  wenig
eit.  Lehrer,  die  nur  an  mehrklassigen  Ichulen  verwandt  werden
wollen,  können  neben  der  notwendigen  Orientierung  über  das
Ganze  sich  mit  gewissen  Gebieten  eingehender  beschäftigen.  Erstere
werden  ihrer  ganzen  Dorbildung  nach  zumeist  in  der  GErundschule
bleiben  und  aus  ihnen  die  Schulleiter  und  Zufsichtsbeamten  für  diese
Gruppe  zu  wählen  sein,  letztere  sind  von  vornherein  mehr  auf  be-