Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Nro.  62.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Mittwoch,  den  29.  Ausust  18a1.

 

IL.  Unnittelbare  Königliche  Dekreter.
Keine.-II.
  Verfügungen  der  Departemenk  8.
Des  Justiz-Departements.
Dle  in  dem  Monat-  Juli  1631  von  den  Gerichtshöfen  des  Königreichs  ausgesprochenen  Erkenntnissebetreffend.


In  dem  verflossenem  Monat:  Juli  find  von  sämtlichen  Gerichtshöfen  des  K#-mireichs
  nachstehende  Erkenntnisse  ausgesprochen  worden,  wobel  im  Allgemeknen  bemerkt
wird,  daß  nur  solche  Urtheile  der  Criminal-Gerichts-Stellen  in  das  Staats=  und
Reglerungs-Blatt  aufgenommen  werden,  wodurch  eine  längere,  als  dreimonatliche

Freibelts  -Strafe  erkannt,  oder  die-  Dienst  =  Emfernung  eines  Staats=  oder.  Commuss"=Dleners
  verfägt  wird..

A)  Obertribuna  l..
7.  Criminal-Senat.
Den=  3.  Juli'  wurde:-  das  von  dem  Crlminal-Senat  des  Khzngl.
1  in  der  Rekmssache  des  Johann  Frled)  Gerichtebef#  in  Eßlingen  unterm  r0.  Maldon
  Neustadt,  Oberamts  Wolblingen,  I.  J.  gefällte  (in  das  Eaat-  und?