Volltext : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

Am  16.  Juli  wurde:

#5.  der  zu  Stangart  in  Untersuchung  gekommene
  Johonn  Georg  Stleger,
Weingaͤrtner  zu  Bothnang,  wegen  elnes
mittelst  Einbruchs  vcruͤbten  Diebstahls
und  eines  Betrugs,  neben  dem  Kostenund
  Schadens-  Ersatze  mit  fuͤnfmenatlicher
  Festungtstrafe  belegt.

Am  Z3o.  Juli  wurde:

-a7.  der  Rechts  -Candidat  Georg  Gustar
Mayer,  von  Neuensteln,  Oberamis
Oehringen,  vormaliger  Oberamts=  und
Kameralamts  =  Gehülfe  zu  Reckarsulm
und  Kochendorf,  wegen  vielfacher  in  seinen
  Dilenst-Werhältnissen  lange  fortgeseeter,
  gewerbsmäßig  getriebener  ausgezelchneter
  Betrügereien  und  Unterschlagungen,
  ferner  wegen  elgenmächtiger  Er,
hebung  von  Reise-Kosten  und  Diäten
in  einem  übermäßigen  Betrag,  oielfälilger
  anderer  Elgenmcchtigkelten  und  Anmoßungen,
  und  fahrläßiger  Besorgung
der  ihm  anvertrauten  Geschäffe,  unter
Elnrechnung  elnes  Thells  seines  erstandenen
  Arrests,  iu  zweidbeleer  mit
Räcksicht  auf  seine  geschwächte  Leibes-Beschaffenheit
  zu  erstehender  Festungsstrafe
  verurtheilt,  und  zu  Bekleidung  elnes
  bffentlichen  Amtes  für  unfäbig  errlärt;
  auch  wurde  in  Ansehung  des  Kosten=

  und  Schadens=  Ersotzes  das  Ge

elgnete  verfägt.

Am  3:.  Jull  wurden  veru#,
thellt:

ELIIIIIIIV

ningen,  wegen  bebarrrlicher  Verlängnung
  ihrer  Schwoangerschaft,  büa  sleln
Gebäbrens  und  Verheimlichung  des
Lelchnams  ihres  Klindes,  neben  der  Verbindlichkelt
  zu  Bezahlung  ihrer  Arrest,
Untersuchungs=  und  Vertheidizungs-Kosten,
  zu  ein  jähriger  Zuchihausstrafe;


9.  Sophie  Friedrike  Mänch,  von  Kicchbelm,

  Ober#emts  Beslghelm,  wegen  wiederholter
  Unzucht  in  der  Restdenzstatt
kudolgeburg,  sodann  wegen  gewerbsmäßlg
  getriebener  Unzucht  und  wegen
Vaglrens,  neben  Begzohlung  ihrer  Heft
und  Untersuchungs-Kesten  zu  olerzehm
monatlicher  Juchthausstrafe  und  nachherlger
  Einschließung  Iin  eln  Zwang!-Arbeltshaus
  bis  zu  erprebter  Besserurt
jedech  wenigstens  auf  sieben  Monate;

30.  Gettlieb  Reidhardt,  Wekißgerter

und  Gemeinderath  zu  Bönnighelm,  Oberamts
  Besighelm,  wegen  eines  greßen
Diebstahls,  dessen  er  für  überwlelen  angenommen
  wurde,  neben  Entsetzung  ven
seiner  Gemeinde-Rathsstelle  und  Unföhlg