Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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tersuchungs-Kosten,  zur  Einsperrung  im
dem  Zwangs=  Arbeitshause,  zu  Ulm  bis
u  erprobter  Besserung,  jedoch  wenigstens
auf  die  Dauer  von  zehn  Menaten
verurtheilt;

6.  gegen  Leonhard  Hafner,  von  Ebersbach,
  welcher  bei  dem  Oberamtsgerichte
Goppiugen  in  Untersuchung  kam,  wegen
acht  zum  Thell  unter  erschwerenden  Um-Hlnden

  verühter  Dlebstähle  und  Versuchs
eines  durch  Einsteigen  quallsicirten  Diebstahls,
  ouch  Diebstahls-Tellnahme,  neben
der  Werbindlichkeit  zum  Schadens-Ersat

und  Zuscheldung  eines  angemessenen  Thells

der  Untersuchunge,  Kesten,  eine  slebenmonstliche
  Festunge  Arbeltostrafe  erö’

  konnf.

Am  12.  Julll  f:

7.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamesterichte
  Gelßlingen  gefährten  Untersuchung
Joßans  Oeerg  Hetler,  von  Ueberkingen,

  mwegen  kleinen  elnfachen,  aber  wiederbolten

  Diebflabhls  und  wegen  laͤngere
Zeit  fortgeseyten  Conkubinats,  neben  dem
Ersotz  des  geftisteten  Schadene  und  Zuscheidung
  elnes  angemessenen  Theils  der

Untersuchungs  Kosten  mit  drei  und
einhbslmenatlicher  Festunge=  Arbeitostrafe
  belegt  worden.

Am  16.  Juli  wurden  verurtbeilt:


8.  der  bei  dem.Oberamtsgerichte  Münstngen

in  Untusuchung  gekommene  Johann  Marun
  Leyh,  von  Rübgatten,  wegen  zwor
kleinen  und  einfachen,  aber  den  dritten
Räckfall  bildenden  Diebstahls,  nebenden
Kosten=  und  Schadens.=  Ersosz  ##  sle.
benmenstlicher  Zuchthausstrase  ##
Gotteszell  und.  nachberlger  Elnsperrung
In  dem  Zwangs,  Arbeltshanß  u  Ronenburs
  bis  zu  erprabter  Besserung,  sedech
wenigstens  auf  ple  Dauer  don  nensa
Monaten;  E

#.  der  susgendiete  Landschafts--  Kassler  Jeseph

  Feischer,  von  Khnigsegggab,
welcher  bel  dem  Oberemtsgerichte  Serb
—  Untersuchung  kam,  wegen  düônt
unordentlicher  Amts  =  und  Rechnusg-Fäübrong,
  Kageen  Reste,  Flllchungenund
Betruge,  unter  Berückstchtigung  der  Mil
derungsgrönde,  neben  Kassasion  und  Unföpiekeits
  =  Erklärung  zur  Verwelkuns
eines  Iffentlichen  Amts  zu  zwel  und
drelolerteljähriger  Zuchthansstuest

Gorteszell,  so  wie  zum  Ersah  del
Schadens  und  sämtlicher  Kesten.

Am.  18.  Jufi  ist:

10.  gegen  den  Sei  ——

Naensburg  inUmersuchong  gelemme#n